Die bedeutendsten Leistungen für die jeweiligen Berufsbranchen haben wir Ihnen nachstehend zusammengestellt.
Handel / Handwerk / Dienstleister
Unser Leistungsangebot gilt sowohl innerhalb Ihres Betriebes als auch auf fremden Grundstücken. Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen sind bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden Dritter abgesichert. Außerdem sind Schäden an etwaigem Mieteigentum abgedeckt. Gleiches gilt für das Risiko auf einen Schlüsselverlust und Bearbeitungsschäden. Wir leisten für Sachschäden bis zur vollen Versicherungssumme.
Sie profitieren zudem von der wichtigen Umwelthaftpflicht. Versichert ist unter anderem die Aufbewahrung von umweltgefährdenden Reinigungs- sowie Lösungsmitteln, Lacken und Farben. Wir stehen auch für Personenschäden auf Ihrem Firmengrundstück ein. Beispiel: Versehentlich wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Infolge dessen rutscht ein Kunde aus und bricht sich den Arm. Auch in diesem Fall können Sie sich auf unserer Betriebshaftpflichtversicherung der [titel] Stein oHG in Frankfurt voll verlassen.
Es kommt nicht selten vor, dass wir unbeabsichtigt Computerviren verbreiten. Unsere Betriebshaftpflicht deckt den Bereich Internet-Technologien mit ab. Somit besteht Schutz vor Schadenersatzansprüchen durch Dritte. Weiterhin halten wir eine interessante Alternative für Sie bereit: die sogenannte Cyberdeckung zur Absicherung von Eigen- sowie Drittschäden. Entsteht Ihnen ein Vermögensschaden durch einen Cyberangriff, tritt die Betriebshaftpflicht ein.
Bauhandwerk
Unsere betriebliche Haftpflichtversicherung bietet Mitarbeitern und Unternehmen Schutz auf der Baustelle und im Betrieb. Wir leisten bis zu drei Millionen Euro bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden Dritter. Wunschgemäß erhöhen wir diese selbstverständlich explizit für Sie.
Zudem sind Bearbeitungsschäden an Sachen bis zur vollen Versicherungssumme abgesichert. Beispiel: Ein Mitarbeiter zerstört versehentlich während einer Reparatur elektrische Leitungen. Weiterhin treten wir ein, wenn Beschädigungen durch Gabelstapler und andere Arbeitsmaschinen vorliegen. Grundvoraussetzung ist, dass diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Bezüglich Verkehrssicherungspflichtverletzungen gilt das Gleiche wie unter „Handel / Handwerk / Dienstleister“. Wir erweitern auf Anfrage auch gerne die Produkthaftpflicht für das Bau-Handwerk. Inkludiert ist der Rückruf bis zur Obergrenze von 300.000 Euro. Für Arbeitsmaschinen, die das Alter von einem Jahr nicht übersteigen, stehen wir für deren Neuwert ein. Unsere Betriebshaftpflicht beinhaltet darüber hinaus Nachbesserungsbegleitschäden.
Land- und Forstwirtschaft
Um Ihren land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb vollumfänglich abzusichern, sind nur geringe monatliche Kosten erforderlich. Nutzen Sie den Vergleich Betriebshaftpflichtversicherung und überzeugen Sie sich! Ein wichtiger Aspekt jeder Landwirtschaft sind verkaufte Produkte. Beispiel: Es werden Medikamentenrückstände in der Milch gefunden. Wir bieten Ihnen diesbezüglich Schutz bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Natürlich ist auch die Umwelthaftpflicht bei uns mitversichert. Sie greift zum Beispiel für folgende eingelagerte Stoffe: feste und flüssige Düngemittel, Mineralöle, Biodiesel (bis zu 25.000 Liter), Jauche sowie Gülle (bis zu 6,5 Millionen Liter). Betreffend Personenschäden aufgrund von Verkehrssicherungspflichtverletzungen schauen Sie bitte unter der Überschrift „Handel / Handwerk / Dienstleister“ nach.
Unsere betriebliche Haftpflichtversicherung beinhaltet einige beitragsfreie Zusatzleistungen. So sind unter anderem branchenübliche Nebenrisiken beinhaltet. Bieten Sie beispielsweise Ferien auf dem Bauernhof an, sind bis zu 15 Betten sowie 20 Wohnwagen-Stellplätze integriert. Gleiches gilt für einen Photovoltaik-Bestand mit bis zu 500 kWp und bis zu drei Windkraftanlagen. Für diese besteht keine Höhenbegrenzung.
Setzen Sie Flugdrohnen im Rahmen der versicherten Berufsausübung in Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ein? Dann könnte für Sie unsere zusätzliche Absicherungsmöglichkeit interessant sein. Damit sind Ansprüche aus dem Gebrauch von Objekten ohne Verbrennungsmotor (Höchstgewicht: fünf Kilogramm) mitversichert.
Weitere Berufsbranchen
Sind Sie im Gast-, Hotel-, Druck-, Verkehrs- oder dem produzierenden Gewerbe tätig, halten wir ebenfalls die jeweils passende Betriebshaftpflichtversicherung für Sie bereit. Sehen Sie sich in aller Ruhe unsere oben genannten Leistungen an. Sie gelten auch für vorstehende Branchen. Für jeden Betriebssektor halten wir bedarfsgerechte Angebote bereit. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne die unterschiedlichen Leistungsmerkmale auf.
Wichtig zu wissen: Sie vereinbaren mit uns die von Ihnen gewünschte Deckungssumme. Denken Sie daran, dass durch Ihre private Haftpflicht nicht die übersteigenden Beträge abgedeckt sind!