Die Deckungssumme für Ihren Versicherungsschutz ist in Deutschland unbegrenzt. Weltweit sind Sie mit der AXA in einem Rechtsschutzfall bis zu einem Betrag von 500.000 EUR abgesichert. Die umfangreichen Leistungen schließen eine kostenlose Erstberatung bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl ein. Wenn es zu einem Prozess kommt, übernimmt Ihre Versicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren Ihres Anwalts, die Kosten für das Gericht, für einen Gutachter sowie für eine Mediation. Auch Zeugengelder und die Anwaltskosten der Gegenseite sind durch Ihre Versicherung abgedeckt, sofern das Gericht entscheidet, dass Sie diese tragen müssen.
Rechtsschutz im Privatrecht
Bereits unser günstiger Basistarif bietet Ihnen umfassende Leistungen in allen oben genannten Gebieten. Im privatrechtlichen Bereich übernehmen wir die Kosten, wenn Sie eigene Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn Sie im Supermarkt auf nassem Boden stürzen oder Ihnen Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls zusteht. Ebenso greift Ihr privater Rechtsschutz bei Behördenstreitigkeiten, wenn beispielsweise Ihre Steuer nicht korrekt berechnet wurde. Auch privatrechtliche Verträge, wie der Handyvertrag Ihres Kindes, sind abgedeckt. Hierbei ist jedoch eine Wartezeit von drei Monaten zu beachten. Bei Pflege- und Betreuungsverfahren trägt Ihr privater Rechtsschutz ebenso die Kosten wie bei Studienplatzklagen. Kommt es zu ehelichen Zerwürfnissen, so sind Sie durch Ihre private Rechtsschutzversicherung vor den Kosten der oft langwierigen Scheidungsverfahren geschützt. Wenn Sie Unterhalt für sich oder Ihre Kinder geltend machen müssen, sind wir, die AXA Geschäftsstelle Stein oHG in Frankfurt am Main, ebenfalls für Sie da und trägt die Kosten des Unterhaltsverfahrens.
Rechtsschutz im Arbeitsrecht
Im Berufsleben kann ein Streit mit dem Arbeitgeber beispielsweise über nicht oder nicht vollständig gezahltes Gehalt einen langen und kostspieligen Prozess nach sich ziehen. Ein mangelhaftes oder gar nicht ausgestelltes Arbeitszeugnis erfordert häufig die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Eine private Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie auch hier, damit Sie ohne finanzielle Einbußen zu Ihrem Recht kommen. Sind Sie Disziplinarvorschriften unterworfen, weil Sie beispielsweise Soldat oder Beamter sind, so trägt Ihr Rechtsschutz privat die Verteidigungskosten in einem disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren. Die Wartezeit, die Sie berücksichtigen müssen, damit Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, beträgt im Arbeitsrecht sechs Monate.
Rechtsschutz im Straßenverkehrsrecht
Bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist ein Unfall durch eine kleine Unachtsamkeit schnell passiert. Werden gegen Sie Schadenersatzansprüche aus dem Unfall geltend gemacht, so trägt Ihre Versicherung beispielsweise die Kosten für ein Sachverständigengutachten, das das Gericht beauftragt hat. Wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehen, indem Sie eine rote Ampel überfahren, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung der AXA Geschäftstelle Stein oHG in Frankfurt am Main auch für dieses Verfahren die Kosten. Ebenso sind private Verträge über Kauf und Reparatur eines Fahrzeugs durch die Versicherung abgedeckt. Im Straßenverkehrsrecht greift Ihre Versicherung sofort. Sie müssen also keine Wartezeit beachten.
Rechtsschutz im Wohnungs- und Grundstücksrecht
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten, kann es schnell zum Streit mit dem Vermieter kommen. Dieser kann beispielsweise Eigenbedarf geltend machen und Ihnen auf dieser Grundlage den Mietvertrag kündigen. Damit Sie dies nicht einfach hinnehmen müssen, hilft Ihnen Ihre private Rechtsschutzversicherung, indem sie die Kosten für eine Feststellungsklage auf Fortbestehen des Mietverhältnisses übernimmt. Kommt es zu einem Streit mit einem Nachbar, zum Beispiel wegen Lärmbelästigung, so kann dies dazu führen, dass Sie einen Anwalt einschalten müssen. Ihre Versicherung übernimmt daher die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung. Hat Ihre Hausverwaltung eine falsche Abrechnung erstellt, unterstützt Ihr privater Rechtsschutz Sie auch hierbei, diese Abrechnung anzufechten. Im Immobilienrecht beläuft sich die Wartezeit auf drei Monate.
Rechtsschutz im Strafrecht
Ihre private Rechtsschutzversicherung deckt die Verfahrenskosten von Straftaten nicht ab, trägt jedoch die Kosten der Verfolgung eines Vergehens. Ein Vergehen liegt dann vor, wenn die rechtswidrige Handlung mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Sich gegen die hieraus entstehenden Verfahrenskosten abzusichern, ist insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr wichtig, denn bei einem Unfall wird durch die Behörden standardmäßig überprüft, ob Sie ein Vergehen oder eine Straftat begangen haben bzw. ob Fahrlässigkeit vorliegt. Versichert sind beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, sofern er nicht einen Straftatbestand darstellt. Vorwürfe, bei denen ein Vorsatz erkennbar ist, wie Beleidigung oder absichtliche Körperverletzung, sind durch Ihre Versicherung nicht abgedeckt.