Ihr wichtigstes Gut ist Ihre eigene Arbeitskraft. Leider ist diese bei Dienstantritt nicht automatisch geschützt. Wenn es hart auf hart kommt, fallen Ihre Bezüge weg, und Sie stehen ohne Einkommen da.
Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Widerruf / Probe entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das gleiche gilt für Beamte auf Lebenszeit, die noch keine 60 Monate Wartezeit erfüllt haben. Lediglich bei Dienstunfall kann es sein, das der Beamte erste Versorgungsansprüche hat.
Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre gearbeitet haben. Darüber hinaus muss die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein. Aber selbst dann wird die Erwerbsminderungsrente nur gezahlt, wenn Sie aufgrund extremer gesundheitlicher Einschränkungen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können.
Was bietet Ihnen die DBV? Sie bietet Dienstanfängern bedarfsgerechten Schutz zu bezahlbaren Beiträgen. Neben einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel kann auch die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizei / Feuerwehr / Justizvollzug) und die Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden.
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