Pensionszusagen und Betriebsrentenstärkungsgesetz
Beim Ausbau der Finanzierungsgrundlagen der bAV spielen zwei Aspekte eine wesentliche Rolle. Wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht, muss über die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen neu nachgedacht werden. Darüber hinaus werden zahlreiche bestehende Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen den aktuellen Verhältnissen des Niedrigzinses angepasst, was die Deckungsquote erhöht.
Aus Rücksicht auf die Mitarbeiter wäre eine Abschaffung der
bAV katastrophal, denn sie möchten auf darauf nicht verzichten und verfolgen die Debatte um das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wenn Unternehmen noch gar keine
bAV anbieten ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Unternehmen, die schon lange eine
bAV anbieten, sehen in der bAV-Regulierung noch Klärungsbedarf. Aufgrund der Niedrigzinsphase können Sie Ihren Mitarbeitern einfache Pensionen zusagen. Beispielsweise kann in eine Direktversicherung investiert werden, so dass im Alter Rentenzahlungen erfolgen. Viele Mittelständler haben bereits ihre Pensionszusagen auf diese Modelle umgestellt.