Die Direktversicherung der AXA Tobias Krüger in Berlin

Sichern Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter mit der Direktversicherung der AXA ab. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung. Im Rahmen der Versicherung treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vereinbarung, dass ein Teil des Entgelts in die Versicherung fließt. Alternativ kann die Finanzierung der Versicherung auch vollständig durch den Arbeitgeber erfolgen.

Die Versicherungsformen der AXA Direktversicherung

Eine Versicherungsform der Direktversicherung ist die Relax bAVRente und die klassische Rentenversicherung. Bei der ersten Versicherungsform handelt es sich um ein flexibles Versicherungsprodukt, das Sicherheit und die Chance auf eine ansprechende Rendite miteinander vereint und zum Beginn der Rente eine 100%ige Beitragsgarantie bietet. Beide Formen können bei der AXA mit interessanten Zusatzleistungen wie Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit- und/oder Hinterbliebenenabsicherung abgeschlossen werden.

Die steuerliche Handhabung der Beitragszahlungen

Der Versicherungsbeitrag für die AXA Direktversicherung ist jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich weiteren 4% der Beitragsbemessungsgrenze des Arbeitnehmers steuerfrei. Für den Arbeitgeber ist der Beitrag für die Direktversicherung eine Betriebsausgabe. Der Versicherungswert muss nicht im Firmenvermögen festgehalten werden und ist somit auch nicht umsatzsteuerpflichtig.

Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der Leistungen für Arbeitnehmer

Da die Versicherungsbeiträge steuerfrei sind, sind die Leistungen der Direktversicherung steuerpflichtig. Im Rentenalter fällt die Steuerbelastung häufig geringer als in der aktiven Zeit aus. Derzeit ist es laut Gesetz so, dass Renten- und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung einer Beitragspflicht in Pflege- und Krankenversicherung unterliegen. Das betrifft alle, die gesetzlich und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Was passiert mit der Direktversicherung bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens?

Wenn der Arbeitnehmer sich mit einem Teil seines Entgelts an dem Versicherungsbeitrag für die Direktversicherung der AXA beteiligt hat, bleibt ihm die Versicherung auch erhalten, wenn er das Unternehmen wechselt. Dann kann die Direktversicherung über den neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden. Für die Fortsetzung gibt es drei Möglichkeiten: 

1. Der neue Arbeitgeber kann in den bestehenden Vertrag mit der AXA eintreten 

2. Der unverfallbare Versicherungswert wird auf den Versorgungsträger Ihres neuen Arbeitgebers übertragen und dieser erteilt Ihnen unter Anrechnung des übertragenen Wertes eine neue Versorgungszusage. Der Übertragungsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.

3. Die Direktversicherung kann privat fortgesetzt werden. Dabei entstehen für den bisherigen Arbeitgeber keinerlei Kosten.

Vorteile für Arbeitgeber

  • keinerlei Verwaltungskosten
  • im Rahmen der 4%-Grenze keine Sozialabgaben
  • keine Insolvenzbeiträge
  • Versicherungsbeiträge müssen nicht bilanziert werden
  • keine finanziellen Risiken durch Rentenleistungsanpassungen
  • bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers kein Nachfinanzierungsrisiko

Vorteile für Arbeitnehmer

  • hohe Steuerersparnisse
  • Versteuerung der Versicherungsleistungen ausschließlich im Leistungsfall
  • keine Sozialabgaben auf die Versicherungsbeiträge (4%-Grenze)
  • individuelle Versicherungslösungen durch flexible Bausteine und Beitragszahlungen
  • direkter Leistungsanspruch
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und Waisen- und Hinterbliebenenrente kann mitversichert werden
  • Kapitalzahlung anstatt lebenslanger Altersrente möglich
  • Direktversicherung kann bei Arbeitgeberwechsel bestehen bleiben 

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung

Wir von der AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin beraten Sie gern unverbindlich über die Direktversicherung der AXA.

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AXA Regionalvertretung Tobias Krüger
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