AXA Teningen Martina Bürkel-Ziser | Betriebliche Altersversorgung

AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen Betriebliche
Altersvorsorge Teningen

AXA Teningen Martina Bürkel-Ziser | Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Gegen die Versorgungslücke

Als Arbeitgeber haben Sie besonders durch den demografischen Wandel ein immer größer werdendes Problem, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Ein gutes und für Ihre Mitarbeiter sinnvolles Mittel gegen dieses Problem ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mit ihr bieten Sie Ihrem Personal ein schlagendes Argument, sich für Ihren Betrieb zu entscheiden. Die AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen informiert Sie zu den wichtigsten Punkten der bAV.

Was ist eine Versorgungslücke?

Versorgungslücke – ein Begriff, der in den Medien immer häufiger zu hören ist. Darunter wird die Lücke zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der Nettorente bei Erreichen des Rentenalters verstanden. Um den Lebensstandard aufrechterhalten zu können, sollten Angestellte so früh wie möglich dafür sorgen, diese Lücke so gering wie möglich zu halten. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist hierfür eine der populärsten Varianten.

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung

Produktflyer-bAV-Mitarbeiterbindung.png

Produktflyer bAV Mitarbeiterbindung

Laden Sie sich hier den Flyer zum Thema "Mitarbeiterbindung in der bAV" herunter.

Produktflyer-bAV-Fluktuationskosten.png

Produktflyer für Arbeitgeber

Laden Sie sich hier eine Information zur Senkung der Fluktuationskosten durch bAV herunter.

Die vier Wege, als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter vorzusorgen

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben Sie vier Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Vorteile mit sich bringen. Diese stellen wir Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten vor, nachdem wir Ihnen die wichtigste Grundlage der bAV nähergebracht haben.
 
Die Grundlage der Altersvorsorge durch den Arbeitgeber ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt. Insbesondere ist hier die verpflichtende Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geregelt. Das bedeutet: Der Mitarbeiter darf, sofern der Beitrag zur bAV von seinem Gehalt abgezogen wird, nicht alleine für sein Alter vorsorgen.
 
Werden die Beiträge vom Gehalt einbehalten, handelt es sich um eine sogenannte Entgeltumwandlung. Dadurch sparen Sie als Arbeitgeber Sozialabgaben, da der Arbeitnehmer ein niedrigeres Nettogehalt erzielt. Zum Ausgleich dieser Ersparnis sind Sie im Gegenzug jedoch verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus eigener Tasche in die bAV einzuzahlen.
 
Auch wenn diese Regelung zunächst nach einem Mehraufwand für Sie klingt, ist sie in den meisten Fällen erfolgsneutral. Denn: Die eingesparten Sozialabgaben machen im Schnitt rund 20 Prozent aus, während Sie nur 15 Prozent zusätzlich einzahlen müssen. Damit ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein adäquates und „unterm Strich“ sogar lohnendes Mittel zur Mitarbeitergewinnung und
-bindung.
 
Nachfolgend stellen wir Ihnen die vier Arten der betrieblichen Altersvorsorge genauer vor. Für weitere Fragen und Anliegen ist die AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen Ihr Ansprechpartner.

Die Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Die Beiträge können entweder durch Sie – zusätzlich zum Gehalt Ihres Angestellten – oder durch den Mitarbeiter (Entgeltumwandlung) und Ihren ergänzenden Bonus (15 Prozent) entrichtet werden.
 
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat für Ihre Angestellten den Vorteil, dass sie oder ihre Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht auf die Leistungen der Versicherung haben. Es gibt keine Zwischeninstanz, sodass eine Insolvenz Ihres Unternehmens oder sonstige Zahlungsschwierigkeiten keine Nachteile für den Mitarbeiter haben. Der Vertrag wird direkt auf den Namen des Arbeitnehmers abgeschlossen und von ihm und Ihnen gemeinsam finanziert.
 
Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls einige Vorteile, die wir Ihnen im Folgenden aufzählen:

  • Sie müssen im Rahmen der 4-Prozent-Grenze keine Sozialabgaben für den Mitarbeiter entrichten. Zudem sparen Sie die Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil des Gehalts.
  • Sie sparen Verwaltungskosten und –aufwand, da die Versicherung direkt auf den Mitarbeiter abgeschlossen wird. Bis auf die Beiträge haben Sie keinerlei Bezug zur Versicherungsgesellschaft.
  • Die Beiträge lassen sich in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
  • Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, erlischt Ihre Pflicht zur Beitragszahlung. Die Beiträge werden anstelle dessen weiterhin vom Arbeitnehmer und eventuell dessen neuen Arbeitgeber getragen.

Die Direktversicherung ist eine der populärsten Varianten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen informiert Sie gerne im persönlichen Gespräch über die Details.

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Kombination aus Beiträgen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zusätzlicher staatlicher Förderung. Dank der umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren besonders Führungskräfte und leitende Angestellte von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie unterstützen Ihre Mitarbeiter auf eine effektive Weise beim Schließen von Versorgungslücken.
 
Die Beitragszahlung funktioniert ähnlich wie bei der Direktversicherung: Entweder zahlen Sie als Arbeitgeber den vollen monatlichen Beitrag in die Kasse oder nutzen das System der Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Monatsgehalts Ihres Angestellten für die Beiträge genutzt, Sie zahlen lediglich einen Zuschuss (15-Prozent-Regel).
 
Der Arbeitnehmer profitiert bei der Unterstützungskasse vor allem von den staatlichen Prämien, die jedes Jahr in die Kasse gezahlt werden. Damit reduziert sich der monatliche Beitrag und es ergibt sich eine ansehnliche Rente. Für Arbeitgeber hat diese Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor allem diese Vorteile:

  • Beiträge sind steuerfrei und als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar.
  • Der Verwaltungsaufwand ist auf Arbeitgeberseite minimal und wird zum größten Teil von der Versicherungsgesellschaft getragen.
  • Erfolgsneutral; keine Auswirkungen auf die Bilanz.en.
  • Bei frühzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters geht die Pflicht zur Beitragszahlung auf den folgenden Arbeitgeber über, Sie tragen diesbezüglich kein Risiko.

Die Pensionszusage

Bei der Pensionszusage garantieren Sie Ihrem Mitarbeiter die Auszahlung einer festen monatlichen Rente, die Sie aus dem Betriebsvermögen finanzieren. Hierfür werden bereits lange vor dem geplanten Ausscheiden des Arbeitsnehmers sogenannte Pensionsrückstellungen gebildet. Durch die zahlreichen steuerlichen Möglichkeiten eignet sich diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor allem für die Versorgung von Top-Führungskräften und Managern.
 
Um diese Rückstellungen finanzieren zu können, nehmen Sie entweder einen Teil des Gehalts Ihrer Mitarbeiter her oder bilden sie aus eigenen Mitteln. In jedem Fall hat die Pensionszusage für den Arbeitnehmer den Vorteil einer garantierten Rente. Für Sie als Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über diesen Weg ebenfalls einige Vorteile mit sich:

  • Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung (sie sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers) sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
  • Ihr Gewinn mindert sich durch die Bildung von Rückstellungen, damit sinkt unmittelbar Ihre Steuerlast.
  • AXA bietet zahlreiche Extra-Services an, um ein passgenaues Angebot für Ihr Unternehmen zu erstellen.
  • Bei frühzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters geht die Pflicht zur Beitragszahlung auf den folgenden Arbeitgeber über, Sie tragen diesbezüglich kein Risiko.

Der Pensionsfonds

Der Pensionsfonds funktioniert im Grunde wie die Pensionszusage, allerdings bleiben die Mittel nicht als Rückstellung im Betrieb, sondern werden in Fonds ausgelagert. Als Arbeitgeber profitieren Sie dabei unter anderem von diesen Vorteilen:

  • Optimierung der Bilanz, da die Pensionsverpflichtungen nicht in dieser ausgewiesen werden müssen.
  • Sie können Ihr Versprechen, dem Mitarbeiter eine feste Pension zu zahlen, garantiert einhalten.
  • Stirbt der Arbeitnehmer, fließt das Kapital aus dem Fonds an Ihr Unternehmen zurück.
  • Minimaler Verwaltungsaufwand durch Auslagerung.

Die GesundheitsRente: Sonderform für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Bei der GesundheitsRente handelt es sich um eine Sonderform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Ärzte aller Art, Apotheker und deren Mitarbeiter. Sie wird von den berufsständischen Versorgungskammern finanziert und bei Erreichen des Rentenalters als monatliche Rente ausbezahlt. Kooperationspartner sind unter anderem die Deutsche Ärztekammer, die pro bAV Pensionskasse und die AXA Lebensversicherung.

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