AXA Teningen Martina Bürkel-Ziser | Betriebsrentenstärkungsgesetz​

AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen Betriebsrentenstärkungsgesetz Teningen

AXA Teningen Martina Bürkel-Ziser | Betriebsrentenstärkungsgesetz​

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Neue Chancen für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit die betriebliche Altersvorsorge (bAV) grundlegend neu regeln und zusätzlich ihre Attraktivität verbessern. Darüber hinaus soll ein Anreiz auch für kleine und mittelständische Betriebe geschaffen werden, eine bAV für die Beschäftigten anzubieten. Die AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen informiert Sie über die Grundlagen des BRSG.

Die Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) grundlegend attraktiver für Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen. Hierzu ist es Anfang 2018 wirksam geworden und beinhaltet unter anderem die folgenden Punkte.

  • Entgeltumwandlung: Der Arbeitgeber wandelt hierbei einen Teil des Gehalts seiner Angestellten in Beiträge für die bAV um. Dadurch spart der Betrieb Sozialabgaben, da weniger Lohn ausgezahlt werden muss. Seit 2018 ist diese Form der Entgeltumwandlung nur noch möglich, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrages in die Vorsorge des Arbeitnehmers einzahlt.
  • Einführung des bAV-Förderbetrages für Arbeitgeber: Der Förderbetrag gleicht einer Steuerentlastung und funktioniert nach einem einfachen Schema. Bis zu einem Bruttogehalt des Arbeitnehmers von 2200 Euro monatlich erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent vom Staat. Diese Summe muss er für die Altersvorsorge des Mitarbeiters nutzen und spart damit eigene Mittel ein.
  • Die Riesterförderung in der bAV wurde deutlich attraktiver gemacht (mehr dazu in den nächsten Abschnitten).
  • Ausstieg von Mitarbeitern: Steigen Mitarbeiter, für die eine betriebliche Altersvorsorge besteht, aus dem Betrieb aus, gibt es für die Abfindung zusätzliche steuerliche Entlastungen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht hierzu einige Sonderregelungen vor.
  • Die staatliche Förderung bei ganzen Jahren ohne Gehaltsbezug wurde verbessert. Das ist unter anderem der Fall, wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen oder ein Sabbatjahr („Sabbatical“) einlegen.
  • Einführung des sogenannten „Sozialpartnermodells“: Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung haben die Möglichkeit, die bAV fest in den Tarifverträgen für bestimmte Branchen zu verankern. Damit profitieren deutlich mehr Angestellte von den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.
Betriebsrentenstärkungsgesetz | AXA Martina Bürkel-Ziser Teningen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail: Die drei größten Schritte

Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei wichtigsten Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz etwas genauer vor. Diese betreffen vor allem die zahlreichen Steuerentlastungen für Arbeitgeber, die neu geregelte Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersvorsorge und die Änderungen bei der Riesterförderung in der bAV.

Haben Sie weitere Fragen zum BRSG und Ihren konkreten Vorteilen? Die AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Steuerliche Entlastung für Sie als Arbeitgeber: §100 EStG

Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur bAV

Verbesserte Riesterförderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Lassen Sie sich beraten: Ihre AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen ist für Sie da!

Als langjähriger Versicherer in zahlreichen Branchen weiß AXA, worauf es ankommt – sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite. Ob eine Frage zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, der Wunsch nach einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer privaten Haftpflicht – die AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen ist für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin!

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