Gesetzliche Haftung:
Bedeutung und Zweck der Berufshaftpflichtversicherung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland die Grundsätze der sogenannten Haftpflicht – also der Pflicht, für einen verursachten Schaden aufzukommen (zu haften). Als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie grundsätzlich für alle Fehler und dadurch entstehende Schäden, auch wenn sie von Ihren Mitarbeitern verursacht werden. Je größer der Betrieb, desto höher damit auch das Risiko.
Die Berufshaftpflichtversicherung von AXA nimmt Ihnen zwar das Risiko selbst nicht ab, kommt aber für entsprechende Schäden vollumfänglich auf. Wegen des vergleichsweise hohen Risikos ist eine entsprechende Police für Branchen wie Medizin, Rechtsberatung und Bauleistungen sogar gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater beispielsweise zwingend eine Berufshaftpflicht abschließen.
Beispiel: Sie sind selbstständiger Rechtsanwalt, versäumen eine Frist und Ihr Mandant kann seine Ansprüche in Höhe von 80.000 Euro nicht mehr durchsetzen. Sie haften für diesen Fehler, schulden Ihrem Klienten also 80.000 Euro. So regelt es das BGB einheitlich für alle Branchen.
Unsere Berufshaftpflichtversicherung prüft den geltend gemachten Anspruch nun auf seine Rechtsmäßigkeit. Liegt diese vor, leisten wir – übernehmen also die Forderung. Halten wir den Anspruch für nicht oder nicht in dieser Höhe berechtigt, wehren wir ihn ab. Alle damit verbundenen Kosten, etwa für Anwalt und Gerichte, werden von uns übernommen.