Unterschiede zwischen
gesetzlicher und privater
Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zwei grundlegende Systeme, in denen Sie sich krankenversichern können. Auf der einen Seite steht die gesetzliche Versorgung, die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit einer privaten Absicherung durch die private Krankenversicherung (PKV). Dabei existieren grundsätzliche Unterschiede zwischen beiden Systemen, über die wir Ihnen einen kurzen Überblick geben möchten.
Die wesentlichen Unterschiede lassen sich vereinfacht wie folgt zusammenfassen:
- GKV:
Die gesetzliche Kasse basiert auf einem Solidarsystem. Alle Versicherten zahlen einen festen, prozentualen Anteil ihres Einkommens an den Versicherungsträger. Auf der anderen Seite sind auch die Leistungen vereinheitlicht. Wahlmöglichkeiten bestehen nur eingeschränkt, sodass der Gesetzgeber weitgehend einseitig vorgibt, welche Behandlungen in welchem Umfang übernommen werden. Die Leistungen der GKV müssen nach § 12 SGB V „ausreichend und wirtschaftlich“ sein. - PKV:
Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um ein Kapitaldeckungssystem. Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von Faktoren wie Alter, Beruf, Gesundheitszustand und Leistungen, die Sie selbst auswählen können, ab. Jeder Versicherte kann also selbst entscheiden, in welchem Umfang er im Fall der Fälle versorgt wird. Der Gesetzgeber hat keine wesentlichen Mitspracherechte, gibt aber vor, dass der Basistarif mindestens dem gesetzlichen Schutz entsprechen muss.
Während Sie in der GKV damit eine solide Grundversorgung erhalten, bietet die private Krankenversicherung erheblich mehr Möglichkeiten zur Individualisierung. Dies liegt insbesondere daran, dass Sie alle Leistungs- und Servicebausteine nach eigenen Wünschen auswählen und miteinander kombinieren. Im Ergebnis sind Sie hier wesentlich flexibler und profitieren, insbesondere bei höherem Einkommen, in jungen Jahren von einem günstigen Monatsbeitrag.
Mit der Krankenversicherung zu kombinieren ist immer auch die Pflege-Pflichtversicherung. Privatversicherte sind daher auch Mitglied der privaten Pflegeversicherung. Entsprechendes gilt für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.