Bedeutung und Zweck einer Berufsunfähigkeits-
versicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine private Risikoversicherung. Versichert ist das Risiko der namensgebenden Berufsunfähigkeit. Eine solche liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sind:
- Sie können Ihren letzten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben
- Die Einschränkung beträgt 50 Prozent oder mehr, regelmäßig gemessen an Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit
- Die Einschränkung besteht für mindestens sechs Monate, wobei die ärztliche Prognose maßgeblich ist
Beispiel: Sie arbeiten als selbstständiger Kfz-Meister. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt 60 Stunden. Nach einem Unfall können Sie nur noch 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ihr Arzt bescheinigt, dass dieser Zustand voraussichtlich mindestens zwei Jahre anhalten wird. Alle Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit sind gegeben.
Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Es spielt also keine Rolle, welchen Beruf Sie bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeübt haben. Entscheiden Sie sich zwischenzeitlich für eine neue Beschäftigung, so ist diese automatisch versichert. Entsprechendes gilt auch für den Wechsel der Beschäftigungsart, beispielsweise durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die Begründung eines Beamtenverhältnisses.
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht dann in der Zahlung einer im Vorfeld vereinbarten, monatlichen Rente. Ihre Höhe bestimmen Sie selbst und legen dabei ihre laufenden Lebenshaltungskosten zugrunde. Im Rahmen der AXA Nachversicherungsgarantie können Sie die versicherte BU-Rente auch später noch anpassen, in den meisten Fällen sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.