Sinn und Zweck einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Das deutsche Zivilrecht regelt klar und einheitlich, wer wann für welche Schäden zu haften hat. Geht ein Schaden allerdings von einem Grundstück aus, haftet grundsätzlich der jeweilige zivilrechtliche Eigentümer der Immobilie. Die Haftung erstreckt sich dabei, mit wenigen Ausnahmen, auf das gesamte Privatvermögen der jeweiligen Person.
Im Fall der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bedeutet die gesetzliche Haftung beispielsweise:
Eine Person stürzt, weil Sie Ihren Teil des Gehweges nicht geräumt haben. Sie haften für die finanziellen Folgen des Personenschadens.
Von Ihrer Immobilie stürzt bei einem Sturm ein Ziegel auf die Straße und beschädigt hier einen parkenden Wagen. Als Eigentümer haben Sie für den Sachschaden aufzukommen, also die Reparatur des Fahrzeuges zu finanzieren.
Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Durch Unachtsamkeit der Mieter fällt ein Gegenstand vom Balkon und beschädigt fremdes Eigentum. Auch hier haften Sie als Eigentümer, sofern kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit der Mieter vorliegt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von AXA deckt also alle Schäden ab, die von unbeweglichem Vermögen – Grundstück und Immobilie – ausgehen.