Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe, Einkommensausfälle infolge einer Krankheit oder eines Unfalls auszugleichen. Eine Berufsunfähigkeit liegt dabei vor, wenn die versicherte Person ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit für voraussichtlich sechs Monate nicht mehr nachgehen kann. Dabei muss die Einschränkung mindestens 50 % betragen, wobei es auf die Ausgestaltung der Tätigkeit bei optimalem Gesundheitszustand ankommt.
Üblicherweise liegt eine Berufsunfähigkeit also immer dann vor, wenn die versicherte Person bei einer 40-Stunden-Woche nur noch maximal 20 Stunden arbeiten kann. Hintergrund der Einschränkung, die mindestens sechs Monate bestehen muss (Prognose), muss eine Krankheit oder ein Unfall sein.