Ärztliche Behandlungen führen vor allem im Ausland schnell zu unkalkulierbaren, weil nicht vorhersehbaren, Mehrkosten. Nicht selten entfällt dabei ein großer Teil der Aufwendungen auf Ihren zu leistenden Selbstbehalt. Hinzu kommt, dass sich die Abrechnung des ausländischen Arztes oder der Klinik mit Ihrem inländischen Krankenversicherungsunternehmen komplex und zeitaufwendig gestalten kann. Mitunter ist es daher notwendig, in Vorleistung zu gehen.
Die Auslandskrankenversicherung von AXA vermeidet derartige Zwischenfälle. Sie bietet einen weltweit gültigen Versicherungsschutz, mit dem sie oft sogar besser abgesichert sind als in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
AXA übernimmt mit der Auslandskrankenversicherung alle im Ausland anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Versichert sind also auch Medikamente und gegebenenfalls Hilfsmittel, sofern sie ärztlich verordnet werden. Wichtig ist nur, dass die Kosten aus medizinischer Notwendigkeit heraus anfallen. Behandlungen, die in Deutschland nicht erstattungsfähig wären, sind es daher auch nicht im Ausland, wenn die medizinische Begründung für die Maßnahmen fehlt.