AXA Köln Schneppenheim GmbH | Risikolebensversicherung

AXA Regionalvertretung Schneppenheim GmbH in Köln Risikolebensversicherung Köln

Für Ihre Familie

Die Risikolebensversicherung der AXA Regionalvertretung Schneppenheim GmbH in Köln

Auch wenn der Gedanke an das eigene Ableben kein schöner ist, so sollten Sie ihn zumindest einmal kurz zulassen – nämlich, wenn es um die Absicherung Ihrer Familie geht. Die Risikolebensversicherung der AXA Regionalvertretung Schneppenheim GmbH in Köln zahlt an die begünstigten Personen eine vorher festgelegte Summe aus, wenn die versicherte Person verstirbt. Gerade für Familien mit Kindern und gegebenenfalls offenen Schulden ist die Police schlichtweg unverzichtbar.

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Sinn und Zweck einer Risikolebensversicherung von AXA

Klar, an das Schlimmste denkt niemand gerne. Allerdings ist die Risikolebensversicherung – wenn sie vernünftig geplant und abgeschlossen wird – glücklicherweise auch eine einmalige Sache. Sie schließen den Vertrag ab und können Ihr Leben anschließend weiterhin genießen. Und das mit dem Wissen im Hinterkopf, dass Ihre Liebsten im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind. Egal, was tatsächlich passiert.
 
Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer Person. Sie kann auch „über Kreuz“ abgeschlossen werden, sodass Partner A die Leistung erhält, wenn Partner B stirbt und umgekehrt. Grundsätzlich gibt es bei der Risikolebensversicherung keinen abschließenden Katalog an Todesursachen. Aus diesem Grund ist sogar der Suizid vom Versicherungsschutz umfasst. Dadurch unterscheidet sich die Risikolebensversicherung beispielsweise von der Unfallversicherung, bei der zwingend ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen muss.
 
Versicherungsfall ist also der Tod des Versicherten. AXA zahlt in diesem Fall die vereinbarte Versicherungsleistung in einer Summe aus. Empfänger dieser Zahlung ist die oder der Begünstigte, die oder der im Versicherungsvertrag festgelegt wurde.

Die Risikolebensversicherung von AXA

Flexibler Todesfallschutz für Partner und Kinder

Mit der Risikolebensversicherung von AXA sorgen Sie für eine umfassende und flexible Risikoabsicherungzugunsten Ihrer/s Partner/in und Ihrer Kinder für den Fall Ihres Ablebens. Nicht selten kommt es vor, dass auch mitten im Erwerbsleben stehende Personen durch eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung oder einen tödlichen Unfall aus dem Leben gerissen werden. Die gesetzliche Witwen- bzw. Witwerrente und die Waisenrente reichen nicht aus, den erarbeiteten Lebensstandard zu halten und bestehende Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Dann sollte ein Todesfallschutz zur Verfügung stehen, der mindestens das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens - bei Kindern auch mehr - ausmacht. Die Risikolebensversicherung von AXAstellt diesen Risikoschutz bereit.

Die günstigen Tarife der AXA lassen sich für Nichtraucher noch weiter optimieren. Zudem können Sie einedynamische Erhöhung des Versicherungsschutzes um einen bestimmten Prozentsatz pro Jahr vereinbaren, ohne dass jeweils eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Dies gilt auch dann, wenn durch besondere Ereignisse - etwa die Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder einen Immobilienerwerb - zusätzlicher Absicherungsbedarf entsteht.

Mit der Risikolebensversicherung von AXA einen umfassenden Risikoschutz für Kredite und Unternehmen sicherstellen

Eine Risikolebensversicherung von AXA bietet nicht nur einen Risikoschutz für Angehörige, sondern auch für Mitgesellschafter, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Diese Form der Lebensversicherung ist eine wertvolle Absicherung gegen Einnahmeausfälle wegen des todesbedingten Ausfalls eines Gesellschafters, die oft für die Fortführung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist. Dies ist oft bei Personengesellschaften, insbesondere bei einer OHG, KG, GbR oder UG der Fall, kommt aber auch bei Sozietäten und Praxisgemeinschaften von Freiberuflern vor. 

Auch in kleineren AG und GmbH ist diese Form der Absicherung verbreitet. Üblich ist eine gegenseitige Absicherung mehrerer Gesellschafter in Form einer Lebensversicherung auf zwei oder mehr verbundene Leben. Diesen gegenseitigen Risikoschutz gibt es auch für Ehegatten und Lebenspartner. Die Risikolebensversicherung ist ein taugliches Sicherungsmittel für Kredite, das von Gläubigern als Bedingung für die Gewährung eines Darlehens verlangt wird. Die klassische Anwendungsform dieses Versicherungsschutzes ist die Restschuldversicherung bei Raten- und Immobiliarkrediten.

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Beispiele zur Leistung der AXA Risikolebensversicherung

Die vereinbarte Leistung zahlt die Risikolebensversicherung von AXA unter anderem in folgenden Beispielfällen aus:

  • Die versicherte Person erleidet einen Herzinfarkt und verstirbt. Der Tod wird noch im Krankenhaus festgestellt
  • Die versicherte Person ist verschollen. Sie gilt nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) als tot. Diese Feststellung erkennen wir als Leistungsfall an und zahlen die vereinbarte Versicherungssumme aus
  • Die versicherte Person begeht einen nachweisbaren Suizid
  • Die versicherte Person wird Opfer eines Gewaltverbrechens. In derartigen Fällen verweigern wir nur die Leistung, wenn eine der begünstigten Personen als Täter festgestellt wird
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Ihre Vorteile durch den Abschluss der Risikolebensversicherung von AXA

Eine Risikolebensversicherung stellt sicher, dass Ihre Hinterbliebenen im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind. Daher können Sie bei AXA auch sehr hohe Versicherungszahlungen für den Fall der Fälle vereinbaren. Denn Sie sollten stets bedenken, dass Ihr Partner nach einem Todesfall beispielsweise nicht mehr arbeiten kann, sondern sich um die Kinder kümmern oder zumindest eine Betreuung bezahlen muss.
 
Beachten sollten Sie außerdem eventuell bestehende Schulden, zum Beispiel aus dem Kauf oder Bau eines Einfamilienhauses. Die Leistung der Risikolebensversicherung sollte zu jedem Zeitpunkt ausreichen, um die verbleibende Restschuld zu tilgen.
 
Mit der Risikolebensversicherung von AXA sind Sie optimal abgesichert. Denn sie profitieren unter anderem von diesen Leistungen und Vorteilen:

  • Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen: Bei Abschluss des Vertrages legen Sie fest, wer versicherte Person und wer begünstigt ist. Stirbt die versicherte Person, zahlen wir die vereinbarte Leistung (diese bestimmen Sie selbst) an die begünstigte Person aus.
  • Über-Kreuz-Absicherung: Wir bieten die Möglichkeit einer Über-Kreuz-Versicherung. Partner A und B können vereinbaren, dass A die Leistung erhält, wenn B stirbt, und dass B die Leistung erhält, wenn A stirbt.
  • Weltweite Gültigkeit: Die Risikolebensversicherung gilt weltweit und unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der versicherten Person. Insbesondere Todesfälle im Ausland sind wie in Deutschland versichert.
  • Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod: Auch wenn Sie die vereinbarte Wartezeit noch nicht erreicht haben, sind Sie bereits abgesichert, wenn der Tod durch einen Unfall eintreten sollte. Dieser vorläufige Schutz beginnt schon mit Einreichung des Antrags bei AXA.
  • Erhöhungs- und Stundungsoption: Wir bieten verschiedene Möglichkeiten, Leistung und Beitrag zu erhöhen. Sollte es mal knapp werden, besteht außerdem die Option der Stundung – selbstverständlich, ohne dabei den Versicherungsschutz zu gefährden.
  • Zusatzzahlungen: Bei bestimmten Ereignissen, etwa dem Kauf eines Hauses oder der Geburt Ihres Kindes, zahlen wir eine erhöhte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt dieses Ereignisses versterben sollte. Entsprechendes gilt im Falle des Unfalltodes, da hiermit in der Regel erhöhte Belastungen für die Angehörigen verbunden sind.

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AXA Regionalvertretung Schneppenheim GmbH

Egal wie gut Sie versichert sind, der Gedanke an den eigenen Tod sollte einen so wenig wie möglich beschäftigen. Umso besser also, wenn Sie durch die AXA Risikolebensversicherung wissen, dass für den Fall der Fälle umfassend vorgesorgt ist. Erfahren Sie im Gespräch mit Ihrer AXA Regionalvertretung Schneppenheim GmbH in Köln noch heute mehr über die zahlreichen Möglichkeiten der Absicherung!

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