Sinn und Zweck einer Risikolebensversicherung von AXA
Klar, an das Schlimmste denkt niemand gerne. Allerdings ist die Risikolebensversicherung – wenn sie vernünftig geplant und abgeschlossen wird – glücklicherweise auch eine einmalige Sache. Sie schließen den Vertrag ab und können Ihr Leben anschließend weiterhin genießen. Und das mit dem Wissen im Hinterkopf, dass Ihre Liebsten im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind. Egal, was tatsächlich passiert.
Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer Person. Sie kann auch „über Kreuz“ abgeschlossen werden, sodass Partner A die Leistung erhält, wenn Partner B stirbt und umgekehrt. Grundsätzlich gibt es bei der Risikolebensversicherung keinen abschließenden Katalog an Todesursachen. Aus diesem Grund ist sogar der Suizid vom Versicherungsschutz umfasst. Dadurch unterscheidet sich die Risikolebensversicherung beispielsweise von der Unfallversicherung, bei der zwingend ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen muss.
Versicherungsfall ist also der Tod des Versicherten. AXA zahlt in diesem Fall die vereinbarte Versicherungsleistung in einer Summe aus. Empfänger dieser Zahlung ist die oder der Begünstigte, die oder der im Versicherungsvertrag festgelegt wurde.