Bauherrenhaftpflicht (BHH)

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben. (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,Grabearbeiten)
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Versicherungsbeginn; es wird für diese Zeit ein Einmalbeitrag berechnet, der sich nach der Bausumme richtet.
 
Bauen in eigener Regie (Selbsthilfe bei Planung, Bauleitung und/oder Bauausführung) gilt ebenfalls als mitversichert.
Sowohl die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Bauen mit eigener Leistung inkl. Planung sowie der Gebrauch und die Verwendung von Baumaschinen als auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigter Personen für Schäden, die sie in Ausführung der Baueigenleistung verursachen.
 
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfall (Schaden) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
 
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