Deutsche Haftungsregelungen: Wer muss wann zahlen?
Nach dem BGB, das die wichtigste Grundlage für Schadensersatzforderungen ist, haftet jede Person für den von ihm verursachten Schaden. Ob diese Handlungen absichtlich oder unabsichtlich geschehen sind, ist dabei unerheblich – was zählt, sind die Folgen des Schadens. Mit der AXA Haftpflicht ist diese Haftung vollständig eingeschlossen.
Typische Fälle, in denen die AXA Haftpflichtversicherung leisten würde, sind:
- Sie verursachen mit dem Rad einen Unfall, bei dem ein Fußgänger stürzt und anschließend Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert.
- Sie vergießen während einer Veranstaltung Kaffee über das Notebook eines Kollegen und zerstören es damit.
- Beim Ballspielen demolieren Ihre mitversicherten Kinder die Fensterscheibe des Nachbarn.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Denn der Vorteil ist, dass mit der AXA Haftpflichtversicherung alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder ein im Familientarif eingeschlossener Angehöriger einer dritten Person zufügt, mitabgedeckt sind.