Passende Deckung für Ihren individuellen Beihilfeanspruch
In Abhängigkeit Ihres Beihilfeanspruches bietet Ihnen die AXA Geschäftsstelle Florian Flatau in Osnabrück passende Tarife zur Deckung Ihrer Behandlungskosten an.
So besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Vision Tarife die Restkosten Prozentual von 15 bis 50 Prozent der Gesamtkosten abzusichern – je nach Beihilfebestimmungen.
Für mehr Komfort im Krankenhaus besteht die Option, im Rahmen von stationären Aufenthalten die gesonderten Unterkunftskosten für ein Einzel- oder Zweibettzimmer abzusichern. Allerdings sollten hier im Vorfeld unbedingt die beihilferechtlichen Bestimmungen beachtet werden, damit Sie anschließend nicht von unerwarteten Kosten überrascht werden!
Aufgrund immer weiterer Kürzungen seitens der Beihilfestelle. Gerade im Rahmen der Zahnarzt- (Laborkosten, Zahnersatz) und Optikerleistungen (Brillen, Kontaktlinsen) können hohe Eigenbeteiligungen trotz eines Quotentarifes bei der Krankenversicherung entstehen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zusätzlich zum beihilfekonformen Tarif, einen auf Ihre Beihilfevorschrift abgestimmten Beihilfeergänzungstarif abzuschließen, welcher Sie gegen die nicht beihilfefähigen Kosten absichert.
Ihre persönliche Situation analysieren wir gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in der AXA Geschäftsstelle Florian Flatau in Osnabrück oder bei Ihnen zu Hause – wir stellen uns auf Sie ein und sichern Sie ab.