Betriebsrentenstärkungsgesetz- die ideale Verbesserung für Ihre Mitarbeiterbindung

Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten, welches durch viele Vorteile überzeugt. Mit dem Gesetz ist es möglich geworden, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu stärken, wodurch auch kleine und mittlere Unternehmen ergänzende Fördermaßnahmen erhöhen können. Dies hat für den Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber einige Vorteile. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird Geringverdienern ein Anreiz gegeben, mehr in Ihre Eigenvorsorge zu investieren. Der Arbeitgeber hingegen hat dadurch eine ideale Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) noch stärker zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern zu nutzen. Umfragen bestätigen, dass die bAV ein beliebtes Personalinstrument ist, weshalb Sie diese Möglichkeit unbedingt nutzen sollten. Wie Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz ideal nutzen können, möchte Ihnen die AXA Regionalvertretung Hecht & Schnak oHG in Rostock kurz vorstellen. 

Direktversicherung

Im Rahmen der Direktversicherung können Sie und Ihre Mitarbeiter von einigen Vorteilen profitieren. So gibt es beispielweise neue Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten bAV für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 Euro. Des Weiteren wird auch die Nutzung der Riesterförderung in der bAV attraktiver. Wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, dann verpflichtet er sich bei allen Neuverträge ab 2019 (und für Altverträge ab 2022) einen Arbeitgeberzuschuss von 15% zu zahlen. Ebenso erhöht sich auch der steuerfreie Förderrahmen für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. Wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, dann gibt es jetzt eine verbesserte staatliche Förderung. Diese gilt für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug und auch in Fällen von Elternzeit, Sabbatjahr oder einer Entsendung in das Ausland. 

Alle Durchführungswege der bAV

Übergreifend für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gelten durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz einige Besonderheiten, auf die Sie achten sollen. Es gibt einen neuen Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung. Des Weiteren haben Sie auch die Chance zur Nutzung von Opting-Out-Modellen (lt. Gesetz: „Optionssystemen“). 

Neuregelungen für tarifvertraglich geregelte bAV

Auch bei den Neuregelungen gibt es einiges zu beachten, denn es wurde das sogenannte „Sozialpartnermodells“ eingeführt. Dies bietet Tarifvertragsparteien eine neue Chance die betriebliche Altersvorsorge tarifvertraglich zu vereinbaren. Dabei müssen spezielle Rahmenbedingungen eingehalten werden, die nur für Arbeitgeber gelten, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren oder vereinbart haben.

Kontakt

Sie haben noch weitere Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, zu den verschiedenen Wegen oder wie Sie Ihre Mitarbeitergewinnung und -bindung weiter ausbauen können? Das ist kein Problem! Unsere kompetenten Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie, um Sie ausführlich zu allen unklaren Fragen zu beraten. Sie müssen nur online, telefonisch oder persönlich einen Termin ausmachen und schon profitieren Sie von unserem rundum Service. Die AXA Regionalvertretung Hecht & Schnak oHG in Rostock freut sich Sie bald bei uns begrüßen zu können!

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