Warum eine Praxisausfallversicherung der AXA?

Sie sind selbstständig oder als Freiberufler tätig? Dann gibt es zahlreiche Unternehmens- bzw. Tätigkeitsbereiche in denen Ihr kleines Unternehmen maßgeblich von Ihrer Kompetenz, Ihrer Erfahrung und Ihrem Einsatz abhängig ist. Wenn Sie als Steuerberater oder als Zahnarzt in Ihrer Praxis tätig sind, kommen die Kunden und die Einnahmen fließen. Doch was passiert, wenn Sie einmal ausfallen – das womöglich für längere Zeit? 

Dann werden zwar die Fixkosten weiterhin fällig – es kommen aber kaum neue Einnahmen rein. Damit kommt es schnell zu einer finanziellen Schieflage. Wenn eine solche Situation vollkommen unerwartet und aus heiterem Himmel über Sie hereinbricht ist die Existenz Ihres Unternehmens, Ihre finanzielle Existenz und die Ihrer Mitarbeiter und Angestellten bedroht. Aus genau diesem Grund ist es so wichtig, sich mit einer guten Praxisausfallversicherung abzusichern. Wir von der AXA Regionalvertretung Hecht & Schnak oHG in Rostock bieten Ihnen dabei ein Produkt, das aus unserer Erfahrung und aus den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden herausgewachsen ist.

Das können Sie von der Praxisausfallversicherung der AXA erwarten

Ziel dieser Versicherungslösung ist es, Ihnen im Fall der Fälle den Rücken frei zu halten. Wenn eine der folgenden Situationen eintritt, zahlen wir über die Praxisausfallversicherung der AXA Ihre laufenden Kosten weiter – oder wir finanzieren einen Vertreter, der dafür sorgen kann, dass die Einnahmen weiter fließen und Sie Ihre Kunden nicht verlieren:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Sachrisiken (Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl etc.)
  • Quarantäne

Weitere Details

Wer kann über die Praxisausfallversicherung abgesichert werden

Damit die Praxisausfallversicherung Sie und Ihr Unternehmen richtig schützen kann, ist es natürlich wichtig, diese Versicherung so anzupassen, dass sie die Bedürfnisse der Personen, die durch sie abgesichert werden sollen, so umfänglich wie möglich absichern kann. Aus diesem Grund ist der Wirkungskreis der Praxisausfallversicherung ein Stück weit beschränkt. Wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören, haben Sie die Möglichkeit, sich über die Praxisausfallversicherung der AXA abzusichern.

  • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychologen und Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten und Ingenieure
  • sowie vergleichbare selbständig Tätige

Fakten zur Praxisausfallversicherung, die Sie kennen sollten

Im Fall eines der oben genannten Versicherungsfälle tragen wir die versicherten fortlaufenden Betriebskosten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Bürokosten (Strom, Wasser etc.)
  • Steuern und Finanzierungskosten
  • Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge
  • Alternative: Übernahme der Kosten für einen Stellvertreter (Vertreterkostenversicherung)

Außerdem haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Praxisausfallversicherung genauso abzuschließen, wie Sie diese auch benötigen. Die folgenden Ausgestaltungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen dabei:

  • Vereinbarung eines Selbstbehaltes
  • Wahl einer Karenzzeit, d.h. der Spanne zwischen Ausfall des Versicherten und Leistungsbeginn der Versicherung
  • Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken (z.B. Brand, Leitungswasser, Einbruch)
  • In bestimmtem Rahmen ist eine Absicherung des Gewinns möglich
  • Alternativ zur Absicherung der Fixkosten ist auch die Kostenübernahme eines Vertreters abgesichert (Vertreterkostenversicherung)
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Dauer der Zahlung 

Wir beraten Sie gern

Sie haben weitere Fragen oder möchten einfach allgemein noch weiter über die Praxisausfallversicherung der AXA informiert werden? Gern stehen Ihnen unsere Experten der AXA Regionalvertretung Hecht & Schnak oHG in Rostock zur Seite, wenn es darum geht, die für Sie passende Versicherungslösung zu finden.

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AXA Geschäftsstelle Hecht & Schnak oHG

Schiffbauerring 59
18109 Rostock 
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