Ehemalige Beamte, Bedienstete auf Zeit oder Vertragsbedienstete können den versicherungsmathematischen Gegenwert ihrer bei der Europäischen Union erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf ein anderes Versorgungssystem übertragen lassen, sofern kein sofortiger oder aufgeschobener Ruhegehaltsbezug besteht.
Möglich ist die Übertragung entweder in ein neues berufliches Versorgungssystem oder auf eine Privatversicherung beziehungsweise einen privaten Pensionsfonds.
Genau an dieser Stelle setzt die Pensionsübertragung über die AXA Versicherung Hüttner & Hüttner oHG in Berlin an. Sie schafft einen belastbaren Rahmen für die Aufnahme dieser Mittel in die JustInvest – Basisversorgung, wenn die Anlage aufgrund der EU-Vorgaben zwingend dort erfolgen soll.
Entscheidend ist dabei nicht nur die technische Übertragung, sondern vor allem die Einhaltung der rechtlichen und versorgungsbezogenen Anforderungen.