Bitte beachten Sie auch unsere TIPPS zum Verhalten im Schadenfall:
Prüfen Sie, ob der eingetretene Versicherungsschaden polizeilich angemeldet werden muss und folgen in diesen Fällen den Handlungsempfehlungen der Polizei Dokumentieren Sie den Schadenumfang (Fotos / Video) und melden Sie jeden Schaden unverzüglich. Leiten Sie bei Schäden an Ihrem Besitz – sofern erforderlich – z.B. wichtige Sicherungsmaßnahmen / Ursachenbeseitigung ein und stellen sicher, dass sich der Schaden nicht vergrößert und entsorgen beschädigte Sachen und Ursache bitte erst nach Absprache / Zustimmung des Versicherers.