Ein entscheidender Faktor im Schadenfall ist die Frage, auf welcher Grundlage der Schaden bewertet wird. Die Betriebsgebäudeversicherung ersetzt Gebäudeschäden grundsätzlich zum Neuwert.
Das bedeutet: Die Versicherung erstattet die Kosten, die erforderlich sind, um das Gebäude in gleicher Art und Güte neu herzustellen. Der Zeitwert hingegen berücksichtigt Alter und Abnutzung des Gebäudes und führt im Schadenfall zu einem deutlich niedrigeren Erstattungsbetrag.
Die Neuwertentschädigung stellt sicher, dass Sie nach einem Totalschaden nicht auf eigene Kosten einen veralteten Gebäudezustand wiederherstellen müssen. Ihr Betrieb kann nach einem schweren Schaden auf dem gleichen Stand wie zuvor weitergeführt werden.
Voraussetzung für die volle Neuwertentschädigung ist eine ausreichende Versicherungssumme. Eine Unterversicherung sollte unbedingt vermieden werden. Die AXA Versicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Hamburg hilft Ihnen dabei, die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln und aktuell zu halten.