Mit dem Abschluss einer Cyberversicherung der AXA Versicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Hamburg beugen Sie dem Risiko einer finanziellen Existenzgefährdung vor. Sie schützen aber nicht nur sich. Können Sie Ihren Betrieb nach einem Cyberangriff nicht mehr weiterführen, gehen auch die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter verloren. Dies bedeutet, dass auch Ihre Kollegen einen Vermögenshaftpflichtschaden erleiden.
Sind Sie aufgrund eines Cyberangriffs betrieblich geschädigt sind, bietet Ihnen Ihre Cyberversicherung den folgenden Schutz. Ihre AXA Versicherung [name] in Hamburg ist Ihr Ansprechpartner, wenn Ihre Homepage das Opfer eines Hackerangriffs geworden ist.
Haben Sie sich mit unserer Versicherung gegen die Cyberbedrohung abgesichert, decken wir nicht nur die Kosten für die Beseitigung des entstandenen Schadens ab. Wir fühlen uns auch für die Übernahme des Aufwands verantwortlich, den Sie wegen einer Unterbrechung Ihres Betriebs in Kauf nehmen müssen und erstatten Ihnen den Gewinn, der Ihnen in dieser Zeit entgangen ist.
Bei dem Verdacht der Wirtschaftsspionage ergeben sich durch die Beauftragung von Sachverständigen oder Beratern oft weitergehende Kosten. Informieren Sie uns darüber, kommt die AXA für diese Kosten auf. Außerdem können Sie Ihren Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, wenn Sie uns einen der folgenden Sachverhalte melden:
- Nach einem Hackerangriff geben Sie die Reparatur für die Wiederherstellung Ihres firmeneigenen IT-Systems in Auftrag.
- Mit der Aufklärung des Falls beauftragen Sie einen Anwalt, der auf Cyber-Kriminalität spezialisiert ist.
- Sie müssen Kosten in Ihr Krisenmanagement investieren.
- Über die aufgeführten Eigenschäden hinaus kommt ihre Versicherung auch für Drittschäden auf.
Die Leistungszusage erfolgt für Schäden, die ein Kunde oder einer Ihrer Geschäftspartner erlitten hat, weil Sie einem Hackerangriff zum Opfer gefallen sind. Zu den Schäden, die mit Ihrer Versicherung abgedeckt sind, gehören Rufschädigung, Vermögenshaftpflichtschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.