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AXA Generalvertretung Sven Lohe & Nils Andersen Hamburg Berufshaftpflichtversicherung Hamburg

Berufshaftpflichtversicherung bei der AXA
Generalvertretung Lohe & Andersen in Hamburg

Wen schützt sie vor was?

Sie sind im Dienstleistungsgewerbe tätig und beraten Ihre Kunden z. B. in Steuer- oder Vermögensfragen? Haben Sie sich schon mal gefragt, welche finanziellen Folgen mit einer Fehlberatung verbunden sind?

Die Schadenersatzleistungen, die Sie z. B. als Arzt oder Notar für eine Falschberatung leisten müssen, können die Liquidität Ihres Unternehmens so weit beeinflussen, dass Ihre Existenz bedroht ist. Für manche Berufsgruppen (z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) ist die Berufshaftpflicht deshalb Pflicht. Aber auch, wenn Sie einen anderen Beruf ausüben, können Sie sich mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen einer falschen Beratung schützen.

Lesen Sie in dem folgenden Informationstext der AXA Generalvertretung Sven Lohne und Nils Andersen in Hamburg, für wen sich die berufliche Haftpflichtversicherung lohnt und welchen Versicherungsschutz sie Ihnen bietet.

Berufshaftpflicht von AXA

Allgemeine Fragen und Antworten zur Berufshaftpflichtversicherung

Was bedeutet der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für mich?

Die Berufshaftpflichtversicherung kann gleichgesetzt werden mit der privaten Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der Versicherungsnehmer einer dritten Person einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt hat. Voraussetzung für die Leistungszusage ist, dass der Schaden während der Berufsausübung des Schädigers entstand oder mit dieser in einem engen Zusammenhang steht.

Wann sollten ich eine Berufshaftpflicht abschließen?

Sie sind Anwalt oder Notar? Dann sehen die für Sie einschlägigen Rechtsnormen Ihres Berufsstands vor, dass Sie ohne Abschluss einer beruflichen Versicherung Ihren Beruf nicht ausüben dürfen. Auch wenn Sie nach bestandener Prüfung zum Steuerberater bestellt werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für den Fall einer Fehlberatung vor den Folgeschäden abgesichert haben.

Die Berufshaftpflicht gehört zu den Versicherungen, die Sie abschließen müssen, wenn Sie Ihren Beruf als Architekt, Apotheker oder Hebamme ausüben wollen.

Darüber hinaus bietet die Berufshaftpflichtversicherung allen Freiberuflern und Selbstständigen einen umfassenden Versicherungsschutz, weil sie alle Schäden abdeckt, die Sie als Versicherungsnehmer einem Dritten zufügen. Das Gesetz verpflichtet Sie in diesem Fall zur Leistung eines Schadenersatzes in unbegrenzter Höhe. Ohne Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung bedeutet dies, dass Sie die den Schaden komplett aus Ihren eigenen Mitteln begleichen müssen.

Bietet die Berufshaftpflichtversicherung auch Schutz für meine Mitarbeiter?

Ja. Schließen Sie Ihre Versicherung zur Berufshaftpflicht bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg ab, erstrecken sich unsere Leistungen auf die Menschen, die für Sie tätig sind. Hierzu zählen Ihre direkten Mitarbeiter (Voll- und Teilzeitkräfte), Auszubildende, Praktikanten und Reinigungskräfte.

Denken Sie bei Abschluss der Versicherung daran, uns die Namen der betreffenden Personen zu nennen, können wir Ihnen unseren umfänglichen Versicherungsschutz bieten.

Wann können Sie Ihre Berufshaftpflicht in
Anspruch nehmen?

Werden Sie von einer dritten Person in Haftung genommen, weil Sie einen Schaden verursacht haben, übernimmt Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Kosten zur Regulierung dieses Schadens. Dabei klassifiziert das Versicherungsunternehmen nach:

Personenschaden

Sie haben sich in Ihrer Rechtsanwaltspraxis neu eingerichtet und empfangen die ersten Mandanten. Weil eine Reinigungskraft kurz zuvor noch den Boden gereinigt hat, ist dieser spiegelglatt. Ein Mandant erkennt dies nicht und rutscht aus. Dabei verletzt er sich und muss im Krankenhaus behandelt werden. Für die entstehenden Heilbehandlungskosten kommt Ihre berufliche Haftpflichtversicherung auf.

Sachschaden

Sie übernehmen als Handwerker den Auftrag, ein Badezimmer zu fliesen. Bei dem Abtransport des Werkzeugs wird die Duschwanne so weit beschädigt, dass sie ausgewechselt werden muss. Der Auftraggeber verlangt, dass Sie ihm diesen Schaden ersetzen. Auch dies ist eine Sache, die von Ihrer beruflichen Haftpflichtversicherung anstandslos übernommen wird. Das bedeutet, dass Sie den Schaden nicht aus eigenen Mitteln ersetzen müssen.

Vermögensschaden

Sie beraten als Steuerberater einen Mandanten und stellen ihm ein neues Steuersparmodell vor. Weil Sie einen bestimmten Sachverhalt nicht berücksichtigt haben, kommt es zu einer Fehlberatung. Statt Steuern zu sparen, muss der Mandant jetzt mehr Geld an das Finanzamt zahlen. Den Vermögensschaden macht er gegenüber Ihnen geltend. Sie brauchen nicht um Ihre Liquidität zu fürchten, wenn Sie sich vorher um Ihre berufliche Haftpflichtversicherung gekümmert haben.
Vor der Leistungszusage prüfen wir, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe rechtmäßig sind. Ist dies nicht der Fall, bietet Ihnen Ihre berufliche Haftpflichtversicherung Schutz und wehrt die Ansprüche ab. Notfalls stehen wir Ihnen in einer Gerichtsverhandlung zur Seite.

Unsere unterschiedlichen Versicherungsmodelle

Ihre Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an, um einen individuell auf Ihr Unternehmen abgestellten Versicherungsschutz zu haben.

Möchten Sie sich z. B. vor reinen Versicherungsschäden schützen, sichern Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit ab, wenn Sie als Steuerberater einem Mandanten eine Fehlinformation zu seiner Umsatzsteuererklärung geben und hieraus eine Steuernachzahlung resultiert.

Zum Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung, die für die Folgen von Personen- und Sachschäden aufkommt, raten wir Ihnen, wenn Sie z. B. im Baugewerbe tätig sind und es hier zu einem Schadensfall kommt.

Bedenken Sie

Sind Sie in einer Branche tätig, in der alle Haftpflichtschäden zum Tragen kommen können, empfiehlt sich ein umfassender Schutz. Lassen Sie sich von uns beraten.

Missachtung des Datenschutzgebots

Was sagt Ihre Berufshaftpflicht?

Erheben Sie die persönlichen Daten Ihrer Kunden, um diese z. B. per E-Mail die neusten Angebote zukommen zu lassen, müssen Sie die strengen Regeln des Datenschutzes beachten. Das Bundesdatenschutzgesetz und die europäische Datenschutzgrundverordnung fordern, dass Sie die Besucher Ihrer Homepage um die Zustimmung für die Verwendung von Cookies bitten oder die persönlichen Daten löschen, wenn Sie hierum gebeten werden.

Verstoßen Sie gegen die Gesetze des Datenschutzes, sehen die Behörden hohe Bußgelder vor, die im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen können. Haben Sie vorher an Ihren beruflichen Versicherungsschutz gedacht, können Sie auch weiterhin gut schlafen.

Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung der AXA

Mit dem Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung können Sie für sich die folgenden Vorteile verbinden:

  • Eine berufliche Haftpflichtversicherung ist beruflich veranlasst. Dies bedeutet, dass Sie die Beiträge gewinnmindernd als Betriebsausgaben geltend machen können.
  • Im Schadensfall prüfen wir zunächst, ob die Forderung des Schädigers berechtigt ist. Falls dies nicht der Fall ist, wehren wir den Anspruch ab.
  • Sie haben die Wahl. Entscheiden Sie sich für das Versicherungsmodell, das zu Ihrem Unternehmen passt.

  • Sie wissen jetzt, dass der Abschluss der Versicherung auch dann sinnvoll sein kann, wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.

Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen die AXA unabhängig davon bietet, ob Sie uns einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden melden. Lassen sie sich gerne von uns aufzeigen, welches Versicherungsmodell zu Ihrer beruflichen Situation passt.

Kontaktieren Sie uns

AXA Generalvertretung Sven Lohe & Nils Andersen

Sie sind an dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung interessiert oder wünschen Sie weitere Informationen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Berater steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen alle Fragen zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz zu beantworten.

Sie haben soeben den Informationstext zur Berufshaftpflichtversicherung gelesen

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