Berufsunfähigkeitsversicherung - sichern Sie Ihren Lebensunterhalt für alle Fälle
Wer nach 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Dieser Personenkreis erhält lediglich eine geringe Erwerbsminderungsrente, die rund ein Drittel des letzten Bruttogehalts ausmacht - um den Lebensunterhalt zu bewältigen ist dieser Betrag also viel zu gering. Die volle Rente erhalten Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Ansonsten ist der Verweis in eine andere Tätigkeit möglich, die nichts mit dem ursprünglich ausgeübten Beruf oder der Ausbildung zu tun haben muss. Als Berufseinsteiger haben Sie am Anfang Ihrer Karriere noch gar keinen Anspruch, da in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit von fünf Jahren gilt, bis Leistungen erbracht werden.