Drei Dinge, die es zu beachten gilt
Die staatliche Hinterbliebenenabsicherung reicht leider nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern, den Sie sich zusammen mit Ihrer Familie in der Vergangenheit aufgebaut haben. Oftmals reichen Witwen- oder Witwerrente und Halbwaisenrente nicht einmal aus, um den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen sicherzustellen. Um diese Versorgungslücke so gut wie möglich zu schließen, haben Sie die Risikolebensversicherung der AXA. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auf die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Die volle Summe kommt also Ihrer Familie bzw. den von Ihnen benannten Personen zu Guten.
Wichtig ist dafür allerdings, dass Sie konkrete Begünstigte benennen. Denn diese erhalten die Auszahlung aus Ihrer Risikolebensversicherung direkt, ohne dass die Summe Bestandteil der Erbmasse wird. Das erleichtert die Auszahlung nicht nur – es beschleunigt den Vorgang auch erheblich.