Das sollten Sie wissen
Eine private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel eine Menge Schäden ab. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, die Sie bedenken sollten. Unsere Versicherung haftet nicht bei Schäden, die willkürlich verursacht worden sind und wenn dadurch andere Personen verletzt werden. Dazu zählen beispielsweise Schäden an Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen oder gepachtet haben. Diese gelten in der Zeit der Ausleihe als Ihr Eigentum. Generell sind Gegenstände aus dem eigenen Besitz nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierfür sollten Sie unbedingt die Hausratversicherung der AXA abschließen.