Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen hinreichenden Krankenversicherungsschutz, der alle die im Leistungskatalog anfallenden Kosten deckt.
Im Ausland stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
In Ländern, mit denen der sogenannte Sozialversicherungspakt besteht, sind Sie auch weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz besteht jedoch nur im Rahmen dessen, wie er auch in Deutschland gelten würde. Kostet eine Behandlung beispielsweise 100 Euro im Ausland, der Regelsatz in Deutschland würde jedoch nur 80 Euro betragen, wären die verbleibenden 20 Euro aus eigener Tasche zu zahlen.
Auch übernimmt die GKV lediglich Leistungen von Ärzten, die dem Sozialabkommen zugestimmt haben (zumeist staatliche Kliniken etc.). Besuchen Sie einen niedergelassenen Privatarzt oder gar eine Privatklinik, wie es häufig in Touristengebieten der Fall ist, werden gar keine Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Darüber hinaus gibt es auch eine Vielzahl an Ländern, mit denen keinerlei Sozialversicherungsabkommen bestehen. In diesen bleiben Sie grundsätzlich auf den Kosten sitzen, sofern kein ergänzender Krankenversicherungsschutz in Form einer Auslandsreisekrankenversicherung besteht.
In beiden Fällen können beachtliche Kosten auf Sie zukommen. Ein weiterer Nachteil der GKV ist, dass keinerlei Kosten für einen Rücktransport übernommen werden, egal ob dieser medizinisch sinnvoll oder sogar notwendig ist.
Private Krankenversicherung
Grundsätzlich sind Privatversicherte gegenüber gesetzlich Versicherten im Vorteil – allerdings werden auch durch die private Krankenversicherung nicht alle Leistungen, die bei einer Reise notwendig werdenden können, übernommen. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg sind Sie bestens abgesichert.
Sollten Sie bei einer Reise nur über eine private Krankenversicherung verfügen, ist ein Rücktransport ebenfalls ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht in der privaten Krankenversicherung oftmals eine Vereinbarung, nach der Sie Beiträge erstattet bekommen, sofern Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben (Beitragsrückerstattung).
Sollten Sie nunmehr im Ausland Leistungen in Anspruch nehmen, und diese über Ihre private Krankenversicherung abrechnen, verlieren Sie diesen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung. Mit Hilfe der Auslandsreisekrankenversicherung der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg verhindern Sie diesen Verlust. Die Behandlungskosten werden im Leistungsfall ausschließlich über die Auslandsreisekrankenversicherung abgerechnet – Ihre private Krankenversicherung bleibt unberührt.
Sie sehen, sowohl als gesetzlich-, als auch privatversicherter Patient haben Sie nur begrenzten Versicherungsschutz. Ein Rücktransport aus Italien kann Sie so, je nach Region, bis zu 25.000 Euro kosten. Ein Rücktransport aus Thailand kann sogar bis zu 250.000 Euro kosten.
Daher empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, die Auslandsreisekrankenversicherung der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg vor jeder Auslandsreise abzuschließen, um sich effektiv gegen die genannten Risiken abzusichern.