Vielleicht fragt sich an dieser Stelle der eine oder andere unter Ihnen, was „ambulant“ eigentlich bedeutet. Übersetzt man wörtlich, heißt es etwa soviel wie „nicht ortsgebunden“ oder „ortsungebunden“.
In Bezug auf eine ärztliche bzw. medizinische Behandlung heißt das, Sie können nach der Behandlung wieder nach Hause gehen. In der Regel führt ein Haus- oder Facharzt die ambulante Behandlung in seinen Praxisräumen durch. Zahlreiche Krankenhäuser bieten ebenfalls ambulante Leistungen an, nach denen Sie die Klinik wieder verlassen können. Sie werden somit nicht “stationär” aufgenommen. Vereinfacht gesagt, ist die „ambulante“ Behandlung das Gegenteil einer „stationären“ Behandlung.
Für die ambulante Grundversorgung kommt immer die gesetzliche Krankenversicherung auf. Sie übernimmt Kosten im Rahmen von Krankheit oder akuten Notfällen. Allerdings ist es ein Irrglaube, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle ambulanten Behandlungen zahlt.
Es gibt eine Reihe von Untersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Zumeist spricht man in diesen Fällen von den so genannten IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), welche durch den Patienten aus eigener Tasche zu zahlen ist.
Um diese Versorgungslücke effektiv zu schließen empfehlen wir von der AXA Hauptvertretung Matthias Auschra in Nürnberg unsere ambulante Zusatzversicherung.
Durch den Zuschuss, welcher sich nach dem abgeschlossenen Tarif richtet, haben Sie so die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen sich also keine Gedanken darüber machen, dass Sie diese möglicherweise nicht finanzieren können.