Sinn & Zweck der
betrieblichen Haftpflichtversicherung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass jeder, der einen Schaden verursacht, auch für die entstandenen Kosten aufkommen muss. Hierbei ist es egal, ob der Schaden versehentlich oder absichtlich verursacht wurde. Gerade für Unternehmer ergeben sich hierdurch hohe Risiken, denn diese haften auch dann, wenn ein von ihnen beauftragter Mitarbeiter den Schaden verursacht.
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung von AXA sichern Sie genau diese Risiken ab. AXA kann Ihnen zwar nicht die Haftung abnehmen, dafür aber finanzielle Forderungen übernehmen, die durch einen Schaden entstehen. Auch Kosten für das Abwehren von Forderungen werden von uns getragen, dazu gehören Anwalts- und auch Gerichtskosten.
Wichtig: Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen, dann haften Sie auch für Schäden, welche diese im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursachen. Ausnahmen gibt es nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dann können Sie den jeweiligen Mitarbeiter selbst in die Haftung nehmen.