Berufsunfähigkeitsversicherung | AXA Leverkusen Neugebauer GmbH & Co. KG

AXA Regionalvertretung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen Berufsunfähigkeitsversicherung Leverkusen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der
AXA Regionalvertretung Neugebauer GmbH & Co. KG
in Leverkusen


Arbeitskraft absichern

Egal ob Arbeitnehmer, Beamter oder selbstständig – das laufende Arbeitseinkommen ist für die meisten Menschen die wichtigste Existenzgrundlage. Nur bei großen Vermögen oder umfangreichen passiven Einnahmen ist die aktive Erwerbsarbeit entbehrlich. Sichern Sie sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Regionalvertretung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen umfassend ab – denn nur sie zahlt Ihnen Ihr Einkommen weiter, wenn Sie Ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können!

Bedeutung und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung


Die wichtigste Aufgabe der Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA ist die Absicherung des laufenden Erwerbseinkommens, wenn dieses aus gesundheitlichen oder unfallbedingten Gründen wegfällt. Dazu zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, die Sie bei Abschluss der Police selbst festlegen. Später können Sie diese auch an gegebenenfalls geänderte Einkommensverhältnisse und Lebensstandards anpassen.
 
Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit. Diese ist gegeben, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Maßgeblich ist dabei – neben der tatsächlichen Berufsunfähigkeit – die ärztliche Prognose, regelmäßig also die Einschätzung Ihres behandelnden Facharztes.
 
Versichert ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer der tatsächliche, zuletzt ausgeübte Beruf vor der Berufsunfähigkeit. Keine Rolle spielt, welcher Tätigkeit Sie bei Abschluss der BU-Versicherung nachgegangen sind. Auch der Wechsel in einen riskanteren Job wirkt sich nicht nachteilig oder beitragserhöhend auf den Versicherungsschutz aus. Außerdem besteht keine Meldepflicht, Sie müssen Ihren Berufswechsel also nicht bei AXA anzeigen.
 
Beispiel: Sie haben Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahr 2018 abgeschlossen und damals studiert. Nun, im Jahr 2022, werden Sie in einem handwerklichen Beruf eingestellt – dieser ist riskanter als Ihr damaliger Job „Student“. Dennoch ändert sich nichts am Versicherungsschutz, dieser bleibt wie vereinbart und zu entsprechenden Konditionen bestehen. Sie sind nun in der handwerklichen Tätigkeit umfassend versichert.
 
Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen. Ein guter Zeitpunkt hierfür ist beispielsweise die Schul- oder Studienphase. Denn diese Tätigkeiten gelten als besonders wenig riskant, sodass Sie von günstigen Einstufungen profitieren. Ein positiver Nebeneffekt des frühzeitigen Abschlusses ist, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht an Vorerkrankungen oder anderen Beschwerden leiden. Auch dieser Faktor wirkt sich erheblich auf den Beitrag aus.
 

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Sonderfall:

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte und Selbstständige

Beamte können nicht im klassischen Sinne berufs-, sondern vor allem dienstunfähig werden. Eine solche Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr beispielsweise nach längerer Krankheit oder bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen fest. Die Dienstunfähigkeit ist mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder Versetzung in den Ruhestand verbunden. Beide Fälle gehen mit erheblichen Einkommensverlusten einher.
 
Eine passgenaue Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte muss daher eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Durch diese DU-Klausel gilt eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit automatisch als Berufsunfähigkeit. AXA führt keine weiteren Prüfungen mehr durch, sondern leistet sofort.
 
Selbstständige sollten besonders auf die sogenannte Umorganisationsklausel achten. In unserer Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten wir insbesondere bei Einzelunternehmern und kleinen Betrieben auf eine entsprechende Prüfung. Wir werden Sie hier also nicht auffordern, Ihren Betrieb so umzuorganisieren, dass Sie weiterhin dort arbeiten können. Stattdessen gelten die allgemeinen Regelungen für eine Berufsunfähigkeit, die die Leistungspflicht von AXA begründen.
 

Leistungen und Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA


Die Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA ist eine klassische Risikopolice, die zu den Lebensversicherungen gehört. Als versicherte Person profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und zahlreichen Vorteilen:

  • Garantierte Leistung: Sie erhalten die Rente, die Sie bei Abschluss der BU-Versicherung mit AXA vereinbart haben. Diese zahlen wir über die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit, aus
  • Dynamik und Nachversicherung: Im Rahmen von Dynamik und Nachversicherungsgarantie können Sie die vereinbarte BU-Rente erhöhen. Dabei verzichten wir in der Regel auf eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn Sie beispielsweise ein Eigenheim bauen, Kinder bekommen oder erheblich mehr als früher verdienen
  • DU-Klausel: Beamte, Richter und Soldaten profitieren von der AXA DU-Klausel. Eine Berufsunfähigkeit liegt per Definition vor, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Wir führen keine eigenen Prüfungen mehr durch
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wir verzichten in allen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung. Daher werden wir Sie nicht an einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten
  • Steuerliche Vorteile: BU-Renten werden ermäßigt mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Daher zahlen Sie in der Regel deutlich weniger Steuern als auf ein vergleichbares Bruttogehalt. Während der Einzahlung sind alle Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abziehbar und mindern damit bereits hier ihre Steuerlast
AXA Regionalvertretung Neugebauer GmbH & Co. KG
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