Bedeutung und Zweck der
Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung hat die Aufgabe, den namensgebenden Praxisausfall finanziell abzufedern. Versichert ist also die vorübergehende Schließung Ihrer Praxis oder Kanzlei, zum Beispiel aufgrund einer Naturkatastrophe oder krimineller Handlungen. Wir übernehmen in diesen Fällen die finanziellen Folgen, die das entsprechende Ereignis hatte – zahlen also unter anderem den betrieblichen Gewinn weiter.
Versichert sind dabei in erster Linie die folgenden Ereignisse, wobei Sie weitere Schadenfälle mitversichern können:
Versicherungsfall ist die vorübergehende Schließung Ihrer Kanzlei- oder Praxisräume aufgrund eines versicherten Ereignisses. AXA übernimmt in diesen Fällen die weiterlaufenden Betriebskosten, zum Beispiel für Steuern, Personal, Versicherungen und Miete.