Die Kfz-Versicherung, genauer die Haftpflicht, ist als Mindestschutz bundesweit vorgeschrieben. Sie leistet, wenn Sie einem anderen Menschen mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden zufügen. Dabei spielen Art und Höhe des Sach-, Personen- oder Vermögensschadens keine Rolle, denn nach dem BGB haften Sie grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie die Forderung der Gegenseite überhaupt erfüllen können.
Die Teilkasko erweitert diesen Grundschutz. Sie ist freiwillig und leistet etwa bei Schäden durch höhere Gewalt und Zusammenstöße mit Tieren. Die Vollkasko geht darüber hinaus. Hier werden auch Unfallschäden ersetzt, die Sie selbst verursacht haben. Auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten wir dabei in allen Fällen.
Als Faustregel gilt, bei einem Restwert des Fahrzeugs von über 50 Prozent eher die Voll- als nur eine Teilkasko abzuschließen. Denn hier stehen der höhere Versicherungsbeitrag und die gleichzeitig umfassenderen Leistungen in einem guten Verhältnis.