Eine Oldtimerversicherung gilt für Fahrzeuge, die vor dem 31.12.1979 und zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1994 erstmalig zugelassen wurden. Ist das der Fall, können Sie bei Ihrer AXA Generalvertretung Swen Mohr in Rüdesheim am Rhein neben der Haftpflicht zwischen Teilkasko und Vollkasko wählen. Zudem steht ein optionaler Schutzbrief bereit.
Sie müssen für den Abschluss die nachfolgenden Bedingungen bei Erstzulassung bis 31.12.1979 erfüllen:
- Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand und ist insgesamt in gutem Zustand.
- Die jährliche Fahrleistung überschreitet 8.000 Kilometer nicht.
- Der Pkw wird als Zweitwagen genutzt.
- Er kommt überwiegend für alltägliche Fahrten zum Einsatz.
- Das Fahrzeug wird in einer Garage abgestellt.
- Der Fahrer bzw. die Fahrerin ist älter als 23 Jahre.
- Der Wagen ist auf den Versicherungsnehmer selbst zugelassen.
Damit Sie Ihre Oldtimerversicherung bei Ihrer AXA Generalvertretung Swen Mohr in Rüdesheim am Rhein abschließen können, brauchen Sie ein Marktwertgutachten, sofern ein bestimmter Fahrzeugwert vorliegt. Dies darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Warum? Weil Fahrzeuge desselben Typs aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszustände oft einen unterschiedlichen Wert aufweisen und hier nicht auf den normalen Marktwert zurückgegriffen werden kann.