Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst haften für (grob) fahrlässig verursachte Fehler im Job!
Das sollten Sie wissen:
Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst müssen Schäden, die sie während ihres Jobs (grob) fahrlässig verursachen, aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt für Schadenersatzforderungen, Personen-/Sach- und Vermögensschäden – und zwar in jeder Höhe! Wer im Dienst also kurz nicht aufpasst, der haftet – unter Umständen auch mit existenzbedrohenden Folgen.
Schnell passiert – mit langfristig schweren Folgen.
Fallbeispiel 1: Ein Polizist verursacht bei einer Einsatzfahrt grob fahrlässig einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Fallbeispiel 2: Eine Beamtin des Bauamts hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt, die kurzfristig aufgehoben wurde. Durch den Stopp entstand ein hoher Schaden für den Bauherrn. Fallbeispiel 3: Ein Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen eines Schulausflugs. Ein Kind erleidet dadurch einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen.
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