Beamte und Arbeitnehmer im ÖD müssen Fehler, die während des Jobs passieren, aus eigener Tasche zahlen!
Das sollten Sie wissen:
Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst müssen Schäden, die sie während ihres Jobs verursachen, aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt für Schadenersatzforderungen, Personen-/Sach- und Vermögensschäden, und zwar in jeder Höhe! Wer im Dienst also kurz nicht aufpasst, der haftet - unter Umständen auch mit existenzbedrohenden Folgen.
Schnell passiert – mit langfristig schweren Folgen.
Fallbeispiel 1: Ein Polizist verursacht bei einer Einsatzfahrt grob fahrlässig einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Fallbeispiel 2: Eine Beamtin des Bauamts hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt, die kurzfristig aufgehoben wurde.
Durch den Stopp entstand ein hoher Schaden für den Bauherrn. Fallbeispiel 3: Ein Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen eines Schulausflugs. Ein Kind erleidet dadurch einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen.
Was bietet die DBV?
Die private Berufshaftplicht ist ein MUSS für jeden Beamten oder Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, weil Sie ansonsten im Ernstfall Ihre Existenz gefährden! Die DBV bietet Ihnen eine 100% Risikoabdeckung zu günstigen Beiträgen – ideal für Berufsanfänger!