Berufsunfähigkeitsversicherung sinnlos – wann ist eine BU nicht notwendig?
Eine BU sichert ein Risiko ab, dessen Folgen Studenten, Angestellte oder Selbstständige ohne entsprechende Police nicht tragen könnten. Wer ein ausreichend großes Vermögen hat oder umfassende passive Einkünfte (etwa aus Zinserträgen) erzielt und damit nicht mehr auf sein Erwerbseinkommen angewiesen ist, benötigt keine BU. In diesem speziellen Fall kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich sinnlos sein.
Beamte sind eine besondere Berufsgruppe, für die eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der auf die Ausübung des letzten Berufs abgestellt wird, keinen Sinn ergibt. Ohne sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel besteht eine Absicherungslücke, da die Feststellungen des Truppen- oder Amtsarztes von der Einordnung der Versicherung abweichen können. Die Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit bei Beamten, Richtern und Soldaten:
- Berufsunfähig sind Beamte nur nach den allgemeinen Kriterien der BU-Versicherung.
- Dienstunfähig sind Beamte (egal, ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit), wenn sie aus gesundheitlichen Gründen für eine Verwendung im Staatsdienst dauerhaft nicht mehr in Betracht kommen.
Mit der Dienstunfähigkeitsklausel leistet die BU sofort, wenn der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt. Diese wird als Berufsunfähigkeit angesehen, was ohne entsprechende Klausel nicht der Fall ist. Hier müsste dann eine „echte Berufsunfähigkeit“ vorhanden sein.