Haftpflichtversicherung – grundsätzliches!
Fügst‘ Du jemanden einen Schaden zu, egal ob fahrlässig oder absichtlich, musst Du ihm diesen vollständig ersetzen. Dafür haftest Du mit Deinem gesamten Hab und Gut.
Hast Du eine Haftpflichtversicherung, springt diese für Dich ein. Es wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Ansprüche gerechtfertigt sind. Stellt sich raus, dass Du dafür haftbar zu machen bist, springt die Haftpflichtversicherung üblicherweise – außer bei Vorsatz – für Dich ein und ersetzt den Schaden ( sowohl Personen- wie auch Sachschäden ).
Ist der Anspruch ungerechtfertigt, wehrt die Versicherung die Ansprüche für Dich ab!