Ihre 100%ige Krankenversorgung.
Mit einer privaten Restkostenabsicherung zur Beihilfe.
Als Lehramtsanwärter beziehen Sie im Krankheitsfall Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Aber in der Regel kommt dieser nur für rund 50% Ihrer tatsächlich entstandenen Kosten auf. Auf dem Rest bleiben Sie sitzen, es sei denn Sie sichern sich privat dagegen ab.