Straf-Rechtsschutz – und was man dazu wissen sollte!

Schnell kommt man als Unternehmer in den Verdacht und sieht sich einer strafrechtlichen Verfolgung gegenüber. Damit Sie sich hier erfolgreich wehren können, benötigen Sie einen umfassenden Straf-Rechtsschutz

Dieser BLOG klärt Sie auf und hilft Ihnen, eine hilfreiche Entscheidung zu treffen und für Ihr Unternehmen vorzusorgen.

Bleiben Fragen danach offen, stehen wir gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung – rufen Sie uns an und vereinbaren gleich einen unverbindlichen Termin.

Straf-Rechtsschutz | AXA Kronshagen  Titze & Bliesner oHG

Wozu einen Straf-Rechtsschutz:

Ein Verdacht reicht aus und Sie sehen sich einem Ermittlungsverfahren gegenüber. Jetzt gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte mit einem auf solche Fälle spezialisierten Anwalt zu besprechen.

Aus welchen Vorwürfen könnten solche Fälle entstehen:

  • Arbeitsunfälle
  • Steuerdelikte
  • Compliance-Verstöße
  • Korruptionsvorwürfe
  • Widerrechtliche Weitergabe von Kundendaten
  • etc.

Wie kann der Straf-Rechtsschutz Ihnen helfen?

Als erfahrener Experte tun wir (Roland-Rechtsschutzversicherung) alles dafür, dass es nicht zum Prozess kommt. Und wenn das nicht gelingt, übernehmen wir die Kosten.

Aber nicht nur finanziell sind wir für Sie da: Zusätzliche Leistungen wie unser U-Haft-Package oder die Compliance-Schulung runden den Schutz ab.

Ihre Leistungen über den Roland-Rechtschutz:

  • Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten für sämtliche Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen
  • Sie sind als Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand in Steuerstrafsachen versichert, wenn Ihnen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen das Unternehmen vorgeworfen wird, im privaten Bereich gegen das Steuerstrafrecht verstoßen zu haben
  • Vorsorglicher Rechtsschutz bereits vor der unmittelbar drohenden Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Zeugenbeistand
  • Regressverzicht bei Strafbefehl und bei Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes ( dolus eventualis ), sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird
  • 3 Jahre Nachhaftungszeit
  • Etc.

Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens:

Finanziell

  • Kosten für spezialisierte Strafverteidiger
  • Kosten für Gutachter
  • Weitere Kosten des Strafverfahrens

Geschäftlich

  • finanzieller Verlust durch Betriebsstilllegung
  • Rufschädigung durch negative Presse
  • Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen

Persönlich

  • Psychische Belastung durch das Verfahren und Existenzbedrohung
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