Bedeutung und Zweck einer Firmenrechtsschutz-
versicherung
Eine Firmenrechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen aller Art zu übernehmen. Im Kern der Firmenrechtsschutz steht dabei die namensgebende Firma, also das Unternehmen, für das Sie die Versicherung abschließen. Dies kann eine natürliche Person (Einzelunternehmen), eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) oder eine juristische Person (GmbH, UG, AG) sein.
Versichert sind rechtliche Streitigkeiten, die ihren Ursprung in der Firma selbst haben. Beispiele sind:
- Ein Wettbewerber verbreitet unwahre Aussagen über Sie, um Ihrem Unternehmen zu schaden. Sie möchten eine Unterlassung erwirken
- Kunden gehen gegen Sie vor, weil sie den Verdacht haben, Sie würden überhöhte Preise für eine Dienstleistung verlangen
- Sie geraten mit dem Betriebsfahrzeug in einen Unfall. Anschließend macht der Geschädigte Schadensersatz gegen Sie geltend
- Sie möchten gegen eine Baugenehmigung vorgehen, weil Sie durch den Bau auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück eine zu hohe Lärmbelastung befürchten
AXA übernimmt dabei alle Kosten des Verfahrens. Unsere Firmenrechtsschutzversicherung leistet also bereits bei der ersten anwaltlichen Beratung, übernimmt dann die Kosten der ersten Instanz und – wenn der Fall entsprechend aussichtsreich ist – auch die der folgenden Instanzen. Ordnet das Gericht einen Sachverständigen an, leisten wir auch hierfür.