Bedeutung & Sinn der privaten Haftpflichtversicherung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz BGB) regelt detailliert, wer wann für welche Schäden haftet. Dabei gilt allgemein der Grundsatz, dass jeder die von ihm verursachten Schäden bzw. die entsprechenden Folgen regulieren muss. Der Gesetzgeber differenziert dabei nicht zwischen dem entstandenen Schaden und Ihren tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten. Die Haftung ist also der Art und der Höhe nach unbeschränkt.
An dieser Stelle kommt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Stellen Sie sich vor, Sie laufen über die Straße, obwohl die Ampel rot war. Ein Fahrzeug muss ausweichen und erwischt dabei einen Fußgänger. Da Sie den Unfall verursacht haben, haften Sie für den gesamten Personenschaden. Er beträgt in unserem Beispiel 600.000 Euro, da auch der Verdienstausfall eingerechnet wird.
Im schlimmsten Fall stehen Sie vor dem finanziellen Ruin, weil Sie durch ein einziges Missgeschick in die Überschuldung geraten. Hier droht nicht nur der Verlust des eigenen Vermögens wie des Eigenheims, sondern auch eine Privatinsolvenz.
Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung ist also, in derartigen Fällen einzuspringen und den Schaden zu regulieren. Gleichzeitig dient die Privathaftpflicht als „passive Rechtsschutzversicherung“. Denn wir wehren Forderungen, die gegen Sie geltend gemacht werden, ab, wenn wir sie für unberechtigt halten. Auf Sie kommen dabei keine weiteren Kosten zu.