Wem die private Krankenversicherung offensteht
Die private Krankenversicherung von AXA steht nicht allen Personen offen. Vielmehr hat der Gesetzgeber bestimmt, dass sich folgende Berufs- und Personengruppen frei zwischen GKV und PKV entscheiden können:
- Arbeitnehmer, wenn das Jahresbrutto über der sogenannten Entgeltgrenze (JAEG) liegt. Sie beträgt 2022 64.350 Euro. Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres; im Folgejahr können Sie dann die Krankenversicherung wechseln.
- Beamte, Richter und Soldaten – hier spielt das Einkommen keine Rolle. Hintergrund ist die Beihilfe, der Dienstherr übernimmt also bereits einen Teil der Krankheitskosten.
- Studierende zu Beginn ihres Studiums.
- Selbstständige, und Freiberufler, wobei auch hier das monatliche oder jährliche Einkommen keine Rolle spielt.