Rund um die private Unfallversicherung entstehen viele individuelle Fragen. Die AXA Versicherung Kreidel & Scharff oHG in Koblenz beantwortet die häufigsten davon kompakt. Bei weiterem Beratungsbedarf sind wir gerne persönlich für Sie erreichbar.
Wann gilt ein Ereignis in der privaten Unfallversicherung als Unfall?
Ein Unfall liegt grundsätzlich vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Welche weiteren Ereignisse berücksichtigt werden, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Wie wird der Invaliditätsgrad nach einem Unfall bestimmt?
Der Invaliditätsgrad beschreibt, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Für bestimmte Körperteile und Funktionen gelten vertraglich festgelegte Werte. Bei anderen Beeinträchtigungen wird der Grad individuell festgestellt.
Was ist die Gliedertaxe bei einer privaten Unfallversicherung?
Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad beim vollständigen Verlust oder bei vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane angesetzt wird. Bei einer teilweisen Beeinträchtigung wird der entsprechende Wert anteilig berücksichtigt.
Was passiert, wenn eine bestehende Erkrankung die Unfallfolgen verstärkt?
Wirken Krankheiten oder bereits vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen an den Unfallfolgen mit, kann dies bei der Leistungsberechnung berücksichtigt werden. Entscheidend sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen der AXA Versicherung Kreidel & Scharff oHG in Koblenz und der festgestellte Anteil der Vorerkrankung.
Welche Rolle spielt Eigenbewegung bei einem Unfall?
Nicht jede Verletzung entsteht durch eine äußere Einwirkung. Je nach vereinbartem Versicherungsschutz können auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung berücksichtigt werden. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen Ihrer privaten Unfallversicherung der AXA Versicherung Kreidel & Scharff oHG in Koblenz.