Möglichkeiten zum Abschluss der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung kann grundsätzlich nur von bestimmten Berufs- und Personengruppen abgeschlossen werden. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt
- Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärter
- Studierende, solange sie entsprechend eingeschrieben sind
- Selbstständige und Unternehmer, insbesondere auch Freiberufler
Auch Kinder müssen privat krankenversichert werden, wenn die Eltern Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind.
Die PKV unterscheidet sich darüber hinaus deutlich von ihrem gesetzlichen Pendant. Denn der Beitrag richtet sich in erster Linie nach Ihrem Alter und dem Gesundheitszustand, nicht aber nach Ihrem Einkommen. Außerdem bestimmen Sie selbst über den Umfang der versicherten Leistungen, indem Sie beispielsweise verschiedenste Zusatzbausteine abschließen. Viele Anpassungen können Sie sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung vornehmen.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung richten sich also in erster Linie nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Grundschutz der PKV, denn dieser muss in etwa dem der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Darüber hinaus genießen Sie allerdings maximale Freiheit bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes.