Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung und Flexibilität
Neben dem Leistungsumfang kann auch die Selbstbeteiligung Einfluss auf die Gestaltung der privaten Krankenversicherung haben. Versicherte übernehmen dabei je nach Tarif einen festgelegten Anteil bestimmter erstattungsfähiger Kosten selbst. Höhe und Ausgestaltung der Selbstbeteiligung können sich auf den laufenden Versicherungsbeitrag auswirken.
Abhängig vom Tarif kann außerdem eine Beitragsrückerstattung vorgesehen sein, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine oder nur bestimmte Leistungen eingereicht werden. Voraussetzungen und Höhe der Rückerstattung richten sich nach den jeweils geltenden Bedingungen.
Verändern sich berufliche oder persönliche Rahmenbedingungen, können sich auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz entwickeln. Je nach Tarif stehen Möglichkeiten zur Anpassung des Leistungsumfangs zur Verfügung.
Damit verbindet die private Krankenversicherung der AXA Versicherung Kremer OHG in Bamberg individuell wählbare Leistungen mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für den langfristigen Gesundheitsschutz.