Bedeutung einer ambulanten Zusatzversicherung von AXA
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen nach § 12 SGB V maximal „ausreichend und notwendig“ sein. Daher ist im Gesetz an keiner Stelle die Rede von einer optimalen oder gar bestmöglichen medizinischen Versorgung. Das merken Sie als Versicherte oder Versicherter besonders bei Aufenthalten im Krankenhaus. Denn hier werden nicht nur schnell Zuzahlungen fällig. Auch erfolgt die Unterbringung oft in einem Zimmer mit vier oder mehr Betten.
Die eigentlich notwendige Rehabilitation, zum Beispiel nach einer Operation, kommt hier schnell zu kurz. Eine ambulante Zusatzversicherung hat die Aufgabe, Ihnen hier deutlich mehr als die gesetzlichen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Je nach Tarif erhalten Sie sogar ein „Upgrade“ auf das Versorgungsniveau einer Privatpatientin oder eines Privatpatienten. Sie ist mit anderen Zusatzversicherungen, beispielsweise der klassischen Zahnzusatz, vergleichbar.
Mit unterschiedlichsten Tarifen bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Kremer OHG in Bamberg ein großes Spektrum an verfügbaren Leistungen. So erhalten Sie beispielsweise ein Krankenhaustagegeld, können aus Ein- und Zweitbettzimmern wählen oder werden direkt vom Chefarzt behandelt. All diese Leistungen sind im Beitrag für die ambulante Zusatzversicherung bereits enthalten und werden vom Krankenhaus entsprechend abgerechnet.
Dabei funktioniert die ambulante Zusatzversicherung wie eine private Krankenversicherung. Der Unterschied zu einer vollwertigen PKV besteht lediglich darin, dass nur bestimmte Leistungen – im ambulanten Bereich – übernommen werden. Dadurch lohnt sich auch bei der ambulanten Zusatzversicherung ein frühzeitiger Abschluss. Durch einen guten Gesundheitszustand profitieren Sie in der Regel von besonders attraktiven Konditionen.