Haftung nach HGB und CMR: Was Transportunternehmer wissen müssen
Für Frachtführer gelten je nach Transportweg unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Bei innerdeutschen Fahrten richtet sich die Haftung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Bei grenzüberschreitenden Fahrten gilt die internationale CMR-Konvention.
Das HGB begrenzt die Haftung des Frachtführers auf einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Kilogramm Rohgewicht der beschädigten oder verlorenen Sendung. Die CMR sieht eine vergleichbare Haftungsobergrenze vor, berechnet nach dem Gewicht der betroffenen Ware in Sonderziehungsrechten.
Diese Haftungsgrenzen klingen zunächst überschaubar. In der Praxis entstehen jedoch schnell Differenzen zwischen dem tatsächlichen Warenwert und der gesetzlichen Haftungssumme. Genau diese Lücken können durch Haftungsvereinbarungen mit Auftraggebern erweitert werden.
Die Verkehrshaftungsversicherung der AXA Versicherung Werner OHG in Würzburg ermöglicht es, solche individuellen Haftungsvereinbarungen in den Versicherungsschutz einzuschließen. So sind Sie auch dann abgesichert, wenn Ihr Auftraggeber vertraglich höhere Haftungssummen vereinbart hat.