Mit der AXA Direktversicherung entscheiden Sie sich für die einfachste Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber schließen Sie hierbei eine Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre Angestellten ab. Die Beiträge werden bei der Direktversicherung auf zwei Wegen finanziert:
- Durch die Zahlungen von Ihnen als Arbeitgeber
- Durch Ihren Mitarbeiter durch die Entgeltumwandlung
Die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge liegt hierbei bei Ihnen, diese besprechen Sie mit Ihren Angestellten. Zahlt Ihr Mitarbeiter einen Teil seines Gehaltes im Rahmen der Entgeltumwandlung in die Direktversicherung ein, müssen Sie als Arbeitgeber 15 Prozent aufschlagen. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Sie als Arbeitgeber auf den umgewandelten Teil keine Sozialabgaben oder Lohnsteuer zahlen müssen.
Ihnen steht jedoch frei, ob Sie für Ihre Mitarbeiter mehr vermögenswirksame Leistungen zahlen oder mehr Geld investieren möchten. Die endgültige Entscheidung liegt also bei der Direktversicherung von AXA immer bei Ihnen!