Berufsunfähigkeitsversicherung
der AXA Hauptvertretung Benjamin Kück in Bremen

Stellen Sie sich vor, Sie können Ihren aktuellen Beruf von heute auf morgen nicht mehr ausüben. Die wenigsten Menschen verfügen dann über ein ausreichend hohes Vermögen, um ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Hauptvertretung Benjamin Kück in Bremen sind Sie vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit bestens geschützt. Von uns erhalten Sie im Fall der Fälle eine monatliche Rente.

Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA leistet, wenn Sie Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei gilt, dass die Einschränkung mindestens 50 Prozent betragen und gesundheitliche Gründe haben muss. Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen, wobei für AXA die Einschätzung des behandelnden Facharztes maßgeblich ist.
 
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in einer monatlichen Rente. Sie selbst bestimmen, wie hoch diese Rente ausfällt. Als Richtwert gelten rund 70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Die BU-Rente wird ausgezahlt, sobald wir die Berufsunfähigkeit anerkannt haben. Stellt sich erst später – etwa nach einer längeren Krankheit – heraus, dass Sie berufsunfähig sind, zahlen wir die Rente auch rückwirkend aus.

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Um herauszufinden, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollten Sie sich folgende Frage stellen:
 
„Kann ich es mir leisten, dass mein laufendes Arbeitseinkommen von heute auf morgen wegfällt?“
 
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie über ein größeres Vermögen verfügen und ein passives Einkommen beziehen. Auch wenn Sie Immobilien besitzen und von den Mieteinnahmen gut leben können, sind Sie möglicherweise nicht mehr auf Ihr laufendes Einkommen angewiesen. In diesen Fällen können Sie auf eine BU-Versicherung verzichten, in allen anderen Fällen ist die Police aber unverzichtbar.

Vorteile und Leistungen der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der flexibel anpassbaren Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Sie bestimmen selbst über die Höhe der monatlichen BU-Rente und schließen bestehende Versorgungslücken damit passgenau
  • Über Nachversicherungsgarantien können Sie die Rente später auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa, wenn Sie Kinder bekommen
  • Während Sie Leistungen der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, erlischt Ihre Pflicht, Beiträge zu zahlen
  • Wir leisten auch rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt wird
  • Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar

Im Übrigen spielt es für uns keine Rolle, aus welchem Grund Sie berufsunfähig werden. Ein häufiges und falsches Vorurteil lautet, dass nur berufliche Unfälle abgesichert wären. Allerdings leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung etwa auch, wenn Sie im privaten Umfeld verunglücken, krank werden oder ein Burnout erleiden.
 
Die BU-Versicherung hat dabei nicht die Aufgabe, Ihr Existenzminimum zu sichern. Vielmehr soll sie Ihnen ermöglichen, den aktuellen Lebensstandard zu halten. Daher sollten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig auf den Prüfstand stellen und schauen, ob die versicherten Leistungen noch Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen.

Worauf es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten gilt

Wie bei jeder Versicherung, sollten Sie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einige Punkte achten.
 
Denken Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung immer an den Leistungsumfang. BU-Renten werden auf diverse staatliche Leistungen angerechnet, weshalb Sie im Zweifel mit BU-Versicherung genauso viel wie ohne entsprechende Police erhalten. Setzen Sie Ihre BU-Rente daher immer so hoch an, dass tatsächlich Ihr gesamtes Einkommen abgesichert ist.

Achten Sie außerdem darauf, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Denn nur so ist sichergestellt, dass Sie im Fall der Berufsunfähigkeit tatsächlich eine Leistung erhalten und nicht einfach an einen anderen Beruf verwiesen werden. Die gute Nachricht: AXA verzichtet in allen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung.
 
Je nachdem, welchen Beruf Sie ausüben, sollten Sie auch auf berufsspezifische Klauseln achten. Bei Selbstständigen ist dies etwa die Umorganisationsklausel, bei Beamtinnen und Beamten die sogenannte DU-Klausel.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über die Berufsunfähigkeitsversicherung, einzelne Klauseln oder Leistungen erfahren? Vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei der AXA Hauptvertretung Benjamin Kück in Bremen!

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