Vermögenswirksame Leistungen

Mit der AXA Hauptvertretung Benjamin Kück in Bremen passgenau vorsorgen!

AXA Bremen Benjamin Kück |

Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zu ihrem Lohn. Mit einer optimierten Anlage machen Sie hier mehr aus Ihrem Geld und bauen sich einen zusätzlichen Anspruch auf Altersvorsorge auf. Die AXA Hauptvertretung Benjamin Kück in Bremen steht Ihnen als erfahrener Ansprechpartner jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!

Was hinter Vermögenswirksamen Leistungen steckt

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zusätzlich zu Ihrem Arbeitslohn erhalten. Der Unterschied zum „normalen“ Gehalt liegt darin, dass Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen nur für bestimmte Zwecke einsetzen dürfen. Welche das sind, regelt das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) in der aktuellen Fassung.
 
Mit den gesetzlichen Regelungen möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die VL tatsächlich für den Zweck der privaten Altersvorsorge genutzt werden. Auf der anderen Seite profitieren Sie so von steuerlichen Vergünstigungen, da Vermögenswirksame Leistungen nicht als Arbeitslohn der Versteuerung unterliegen. Außerdem müssen Sie auf die Beträge keine Sozialabgaben (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) entrichten.
 
Die Förderungen für VL im kurzen Überblick:

  • Je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen können sie in Höhe von bis zu 480 Euro pro Jahr gewährt werden
  • Das Finanzamt gewährt zusätzlich neun Prozent der als VL erhaltenen Leistungen als Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese Zulage beantragen Sie mit Ihrer Steuererklärung
  • Betreiben Sie VL-Aktiensparen, erhalten Sie zusätzlich 20 Prozent, maximal aber 400 Euro pro Jahr, auf den gesparten Betrag
  • Seit 2021 gewährt das Finanzamt zusätzlich die Wohnungsbauprämie, wenn die VL für einen Bausparvertrag genutzt werden. Die maximale Höhe für Alleinstehende liegt bei 700 Euro, Ehegatten und Lebenspartner erhalten daher 1.400 Euro

Für einige Förderungen gibt es Einkommensgrenzen. Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 17.900 Euro (Ehepartner: 35.800 Euro) liegen. Beim Beteiligungs- oder Aktiensparen beträgt die Grenze 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro (Ledige/Verheiratete).
 
Wenn Sie die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen möchten, dürfen Sie alleine kein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 35.000 Euro haben. Auch hier verdoppelt sich die Grenze, wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben. Begünstigt sind außerdem nur Steuerpflichtige, die im Jahr der Ansparung das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Diese Vermögenswirksamen Leistungen gibt es

Für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen haben Sie verschiedene, im Gesetz geregelte Möglichkeiten. Sie können das Geld zwar auch anders anlegen, dann zählt die Zusatzleistung aber nicht mehr als VL, sondern als Arbeitslohn. Folgende Optionen gibt es:

  • Investition in einen laufenden Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Bauspardarlehens
  • Anlage in der betrieblichen Altersvorsorge, gegebenenfalls als Zusatz zu den Leistungen des Arbeitgebers
  • Achtung: Entscheiden Sie sich hier unbedingt für einen VL-spezifischen Sparplan, da es gewisse Haltefristen gibt
  • Kapitalbildende Lebensversicherungen aller Art

AXA bietet gleich mehrere Möglichkeiten, Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll und renditeorientiert anzulegen. Zur Auswahl steht unter anderem die VL-Lebensversicherung. Sie erfüllt alle gesetzlichen Kriterien und eignet sich damit optimal für den staatlich geförderten Vermögensaufbau.

Vermögenswirksame Leistungen und Steuern: Was gibt es zu beachten?

Wie oben bereits erwähnt, sind Vermögenswirksame Leistungen kein Bestandteil Ihres regulären Gehalts. Sie gehören dadurch nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, weshalb Sie sie nicht versteuern müssen. Zu unterscheiden ist die Vermögenswirksame Leistung selbst aber von der Auszahlung der Geldanlage, in die Sie sie investiert haben.
 
Aktiengewinne unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, das Geldinstitut behält also pauschal 25 Prozent der Gewinne ein und führt sie ans Finanzamt ab. Die Auszahlungen aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung sind je nach Art und Laufzeit der Police steuerfrei, voll oder teilweise (zu 50 Prozent) steuerpflichtig.

Tipp

AXA darf keine steuerliche Beratung anbieten. Sprechen Sie daher auch mit Ihrem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, um die steuerlich optimalste Anlageform für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen zu finden.

Wir beraten Sie gerne

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